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von richie - Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten

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richie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo In unsere Betriebsvereinbarung haben wir Arbeitszeiten von Montag-Freitag vereinbart. Die GL aber stellt in der Instandhaltung Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen Dienstag-Samstag ein.Frage:Was können wir unternehmen dass alle Mitarbeiter(ca130) Arbeitsverträge Mo-Fr bekommen. Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (5)

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Pappnase

03.02.2012 um 13:37 Uhr

Hi richie Als Außenstehender, der Euren Betrieb nicht kennt, kann ich nur sagen: Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag und damit bindend für beide Parteien. Der AG darf sich nicht darüber hinweg setzten. Wenn er es dennoch tut, bricht er einen bestehenden Vertrag. Nun ist es am BR zu handeln. Anwalt? Oder reicht es, den AG auf seine Vertragsverletzung hinzuweisen und ihn aufzufordern, diese Handlungsweise sofort einzustellen?

K
kunzundhinz

03.02.2012 um 14:06 Uhr

Gilt ein TV?? Was ist dort betreffend der Arbeitszeit geregelt? Bzw. kommt ggf ein allgemeinverbindlicher TV zur Anwendung?

R
rkoch

03.02.2012 um 15:06 Uhr

Der AG darf sich nicht darüber hinweg setzten.

Was ihn aber nicht daran hindert derartige Verträge abzuschließen.... Er sollte nur wissen auf was er sich da einläßt!

Ein Vertrag mit einem AN ihn von Di.-Sa. zu beschäftigen verpflichtet den AG auch dafür zu sorgen das der AN an diesen Tagen arbeiten kann und ihn dafür zu entlohnen.

Wenn der AN aber am Samstag nicht arbeiten DARF, da eine Zustimmung dazu von Seiten des BR nicht vorliegt, so kommt er in Annahmeverzug, d.h. er muß den AN für nicht geleistete Samstagsarbeit entlohnen, denn er muß seine Seite des Vertrages einhalten (die Entohnung), der AN hingegen kann nichts dafür das er seine Seite des Vertrages (die Samstagsarbeit) nicht erbringen kann.

Was können wir unternehmen dass alle Mitarbeiter(ca130) Arbeitsverträge Mo-Fr bekommen.

Nichts, außer die Samstagsarbeit nicht zulassen. Der AG muss dann die Einigungsstelle anrufen, und sofern ihr sinnvoll begründen könnt, das diese AN die Arbeit genausogut am Montag leisten könnten stehen Eure Chancen nicht schlecht das Euch die Einigungsstelle unterstützt. Dann hat der AG den schwarzen Peter die AN davon zu überzeugen das der Vertrag auf Mo.-Fr. geänder wird (so eine "Überzeugung" überhaupt nötig ist und diese nicht sowieso lieber Mo.-Fr. arbeiten wollen).

BTW: Aus diesem Grund ist eine Festlegung der Arbeitstage im Vertrag absolut UNÜBLICH! Der AG schränkt sich nur selbst ein! Vielmehr werden AV i.d.R. so offen gefasst, das nur die Wochenarbeitszeit festgelegt wird und darüber hinaus i.d.R. eine Mehrarbeitsklausel eingebaut wird. Dann kann der AG nämlich Kraft seines Weisungsrechts bestimmen an welchen Tagen gearbeitet wird. vgl. §106 GewO: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Hier steht übrigens auch, das der AG den AN keine Arbeitstage (Zeit der Arbeitsleistung) anweisen darf die gem. BV keine Arbeitstage sind.

G
gironimo

03.02.2012 um 17:05 Uhr

Was können wir unternehmen dass alle Mitarbeiter(ca130) Arbeitsverträge Mo-Fr bekommen. Nichts, außer die Samstagsarbeit nicht zulassen <

Klingt gut. Wie ich die Frage verstanden habe, fragt der AG den BR aber nicht, sondern macht einfach.

Da hilft in der Tat dann nur den AG aufzufordern die Samstagarbeit zu unterlassen und die BV anzuwenden und wenn dieser nicht reagiert den Rechtsweg zu beschreiten. Dazu Fachanwalt beauftragen.

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rkoch

03.02.2012 um 23:05 Uhr

Nichts, außer die Samstagsarbeit nicht zulassen <

Klingt gut. Wie ich die Frage verstanden habe, fragt der AG den BR aber nicht, sondern macht einfach.

:-) Gemeint hab ich zunächst nur, das sie der Samstagsarbeit nicht zustimmen sollen wenn sie gefragt werden....

Da nur von "Verträgen mit AZ Di-Sa" die Rede war hab ich zwar das selbe gelesen wie Du hab mir aber verkniffen die ungesagte (und ungefragte) Variante die Du ansprichst zu kommentieren ...... und hab mich auf die Antwort auf die eigentliche Frage "beschränkt" ;-)

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