Hallo Kolleginnen und Kollegen,

es geht um folgende Situation.

Wir müssen durch unsere schlechten Auftragslage unser Gleitzeitkonto (+100/-150)
benutzen. Aufgrund der Nachhaltig schlechten Situation sind viele unserer Mitarbeiter
erheblich in der negativen Gleitzeit angekommen.
Wir haben die Gleitzeit durch eine BV geregelt. Bis - 150 geht der AG in Vorleistung so das bis dahin den betroffenen AN keine finanziellen Einbußen drohen. Ab -150 erfolgt dann ein Lohnabzug. Mehr ist dazu nicht geregelt.
Meine Frage ist nun folgende.
Wenn ein MA mit negativen Konto kündigt muss er dann den vom AG in Vorleistung bezahlten Betrag zurückzahlen ?????. Und gilt dies auch wenn er quasi unverschuldet ins Minus musste.

Vielen Dank für euere Antworten

Grüße Beärle