Gleitzeitkonto und Freizeitkonto bei Kurzarbeit
Hallo, wir haben bei uns eine BV, die unsere Arbeitszeitkonten regeln.
Zum einen gibt es ein Gleizeitkonto, wo der Mitarbeiter sich zwischen +30h und -30h bewegen darf. Der Arbeitgeber darf bei beschäftigungsschwachen Zeiten über "betriebsbedingte Gleitzeit" den Mitarbeiter ins "Minus" schicken, bis zu -100h. Bzgl. dem Gleizeitkonto steht explizit geschrieben, dass es zur "Flexibilisierung" gedacht ist.
Jeder Mitarbeiter hat auch noch ein Freizeitkonto, was explizit für die Erholung des Mitarbeiter gedacht ist. Wenn sein Gleitzeitkonto die obere Grenze erreicht hat, kann er überschüssige Stunden auszahlen lassen (mit Zuschlag), ins Freizeitkonto übertragen (mit Zuschlag) oder verfallen lassen. Laut BV hat der Arbeitgeber kein Zugriff auf das Freizeitkonto. Das Freizeitkonto ist auch bei 100h gedeckelt.
Wie verfällt es sich jetzt mit Kurzarbeit? Das Gleitzeitkonto darf für die Mitarbeiter sicherlich nicht mehr positiv sein, oder? Wie ist es mit dem Freizeitkonto? Müssen auch Freizeitkonto-Stunden vor der Kurzarbeit abgebaut werden?
Community-Antworten (2)
04.03.2026 um 12:23 Uhr
"Das Gleitzeitkonto darf für die Mitarbeiter sicherlich nicht mehr positiv sein, oder?"
Vor ein paar Jahren habe ich in einem Seminar gelernt "es kommt darauf an".
Hat der Mitarbeiter schon die ganze Zeit (über Monate) +20 h, dann braucht er diese bei Kurzarbeit nicht vorher abzubauen. Unzulässig ist es aber, das der AG die MA zunächst viel arbeiten lässt (MA hat sonst ca. -5 und am Beginn der KA dann plötzlich +29 h) und die MA dann in KA schickt. Diese Plusstunden müsste ein MA dann erst "runterfahren".
05.03.2026 um 16:46 Uhr
Danke für die Antwort.
Ich habe mittlerweile ein Schreiben vom Arbeitsamt gefunden, welches die Thematik gut erklärt. Dies bestätigt auch deine Aussage.
Außerdem erklärt es, dass Konten, auf welche der Arbeitgeber keinen Zugriff hat (siehe unser Freizeitkonto), von der Kurzarbeit nicht berührt werden und nicht abgebaut werden müssen.
Link: https://www.hwk-ff.de/wp-content/uploads/2024/04/240208_Infoblatt_BA_Arbeitszeitkonten.pdf
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