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Darf der AG einzelnen MA den Gleitzeit-Aufbau verbieten?

F
FrageVomBr
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

der AG möchte einigen MA das Aufbauen von Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto verbieten, da schon sehr viele Stunden auf dem Gleitzeitkonto vorhanden sind (einige Hundert...) Für diese MA existiert schon eine individuelle schriftliche Vereinbarung das Gleitzeitkonto zum Ende 2020 auf 150 Stunden herunter zu bringen, aber das geht dem AG nicht schnell genug.

Unsere "BV Arbeitszeit" gibt diesbezüglich nichts her (außer Übertrag ins Folgejahr, Unterschreitung bis max. 20 Minus-Stunden und Abbau von Plusstunden auf Anordnung des Vorgesetzten im Einvernehmen mit dem MA oder eben umgekeht auf Wunsch des MA mit Einverständnis des Vorgesetzten...), ausbezahlt werden die Salden nur bei Austritt.

Deshalb die Frage ob der AG das darf, undwenn ja auch welcher rechtlichen Basis?

Ganz abgesehen von der rechtliche Frage sehe ich Probleme bei der Umsetzung, denn niemand kann minutengaun ausstempen um keine "Plus-Minuten" zu machen, und im Wesen der Gleitzeit ist ja nun mal enthalten das der MA heute 30 Minuten länger macht, und morgen 30 Minuten eher gehen kann!

danke euch schon mal Marcus

828011

Community-Antworten (11)

K
kratzbürste

02.04.2020 um 18:15 Uhr

Fragt doch mal den AG, auf welche rechtliche Basis er glaubt so agieren zu können.

Möglicherweise glaubt er sich z.B. auf § 106 GewO berufen zu können, weil in eurer BV nichts steht, was seinen Handlungen entgegen steht.

Aber weder kenne ich eure BV, noch die Gedanken des AG.

Immerhin gibt es ja auch noch § 87.1.2+3 BetrVG.

F
FrageVomBr

02.04.2020 um 18:43 Uhr

..tja, wer kennt schon die Gedankengänge des AG ... :-)

Wir werden dem AG mal die Frage nach der rechtlichen Basis stellen, wenn das "WEISUNGSRECHT!" kommt gibt es einen Beschluss dazu mit Ablehnung wegen Unverhältnismäßigkeit, Benachteiligung gg. anderen MA und Verweis auf bereits vorhandene Regelung bis Jahresende abzubauen!

Danke dir erstmal und schönen Tag noch! Marcus

C
Catweazle

02.04.2020 um 18:57 Uhr

Die Regelung in der BV scheint doch eindeutig zu sein. Der Abbau kann nur einvernehmlich erfolgen. Ohne Einigung also kein Abbau. Ob das Sinn macht ist fraglich. Theoretisch könnte man sich die Überstunden bei Rentenbeginn auszahlen lassen. Ihr solltet berücksichtigen, dass Verzichte aus einer BV nur mit Zustimmung des BRs möglich sind.

K
Kjarrigan

02.04.2020 um 19:01 Uhr

Da scheint der Ag beim Abschluss der BV nicht aufgepasst u haben. Eigentlich wird in Arbeitszeit BV ein Ober und Untergrenze eingebaut.

Gibt es keine, bliebe dem Ag die Möglichkeit die BV zu kündigen und eine neue zu verhandeln.

C
celestro

02.04.2020 um 20:02 Uhr

"Da scheint der Ag beim Abschluss der BV nicht aufgepasst u haben. Eigentlich wird in Arbeitszeit BV ein Ober und Untergrenze eingebaut."

Ja und? Wir haben bei uns auch eine Obergrenze ... und? Die Person mit den meisten Stunden hat bezogen auf diese Obergrenze einen Stand von 350%. ;-)))))

W
wdliss

03.04.2020 um 09:38 Uhr

"Für diese MA existiert schon eine individuelle schriftliche Vereinbarung das Gleitzeitkonto zum Ende 2020 auf 150 Stunden herunter zu bringen" Da scheint doch aber der Abbau einvernehmlich vereinbart worden zu sein. Wenn der MA dann "heute 30 Minuten länger macht, und morgen 30 Minuten eher gehen kann" kann er dann überhaupt bis Jahresende mehrere Hundert Überstunden abbauen? Wenn man davon ausgeht, dass er 200 Überstunden abbauen soll sind das ja alleine schon 4 Stunden jede Woche.

F
FrageVomBr

03.04.2020 um 09:45 Uhr

...ja, in der Vereinbarung steht sinngemäß das ein Tag je Woche zum Überstundenabbau genutzt wird...das sind dann ja schon mal pi mal Daumen 40 Wochen a 8 Stunden = 320 Stunden :-) Ausserdem ist wohl im Sommer noch ein größerer Abbau-Block geplant. Das widerspricht sich ja nicht mit dem weiterhin gelegentlichen Aufbau von Überstunden, der bei Gleitzeitregelung ja auch kaum zu vermeiden ist.

zu den anderen Beiträgen: Ja, der AG hat das damals (ist schon ein paar Jahre her) nicht auf dem Schirm gehabt a) eine Obergrenze festzulegen und b) auch deren Überschreitung zu sanktionieren (wie von celesto angemerkt), kündigen kann er die BV Arbeitszeit, die hat beinhaltet aber eine Nachwirkungspflicht, von daherkommt er ohne uns nicht von dieser BV weg.

Danke schon mal an alle "Diskuttanten" :-)

C
celestro

03.04.2020 um 09:51 Uhr

naja ...

1.) wir sind schon in Woche 14

2.) nicht jeder hat eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag

3.) wenn man z.B. noch seinen kompletten Jahresurlaub hat, fallen ggf. nochmal 4-6 Wochen zum Abbau der Stunden weg

jeder einzelne Punkt mag klein sein, aber zusammen könnten Sie einem erhebliche Probleme bringen, wenn man dann auch noch zwischendurch wieder aufbauen dürfte.

F
FrageVomBr

03.04.2020 um 10:04 Uhr

OK, selbst unter der Annahme dass dann nur noch 30 Wochen mit je einem Tag zum Abbau verbleiben, zu je 8 Stunden (ist Fakt), würden 240 Stunden abgebaut, bei angenommenen 400 Plusstunden und unter Berücksichtigung von 1-2 Wochen Extra-Abbau im Sommer kommt man locker unter 150 Stunden, also kein Grund wegen eines "Bauchgefühls" das könnte nicht klappen jetzt den Stundenaufbau aus Gleitzeit heraus zu verbieten!

Wir reden ja nicht von Dutzenden Stunden die monatlich aufgebaut werden, sondern von evtl. mal einer halben Stunden am Tag, die dann in 3 Tagen durch 20 Minuten weniger wieder zum Teil ausgeglichen wird.

Daher auch die Anfrage ans Forum, da einige der MA schon konkret angesprochen wurden ("Wieso hast du gestern 8,4 Stunden gemacht, du sollst doch abbauen -- wenn du dich nicht daran hältst musst du demnächst immer vorab deinen Vorgesetzten fragen ob diese Überschreitungen notwendig wären, und dann verbietet der dir das!") --- was aber gegen unsere BV spricht, in der man ausdrücklich Stunden auf- und abbauen kann, nennt sich "Gleitzeit" :-)

C
celestro

03.04.2020 um 10:18 Uhr

Es macht aber auch keinen Sinn, essentielle Dinge erst scheibchenweise nachzuliefern. ;-)))

P.S. Wenn es individuelle schriftliche Vereinbarungen gibt, bewegt man sich damit bereits außerhalb der BV. Da müsste man dann vermutlich ganz genau hinschauen, was da verabredet wurde. Außerdem ist die Frage, ob die Zahl der Fälle nicht so groß ist, das wir hier von Kollektivmaßnahmen sprechen. Denn dann wäre die Einschaltung des BR Pflicht gewesen.

W
wdliss

03.04.2020 um 10:20 Uhr

Wo kommen denn die 400 Überstunden her?

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