Hallo,

der AG möchte einigen MA das Aufbauen von Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto verbieten, da schon sehr viele Stunden auf dem Gleitzeitkonto vorhanden sind (einige Hundert...)
Für diese MA existiert schon eine individuelle schriftliche Vereinbarung das Gleitzeitkonto zum Ende 2020 auf 150 Stunden herunter zu bringen, aber das geht dem AG nicht schnell genug.

Unsere "BV Arbeitszeit" gibt diesbezüglich nichts her (außer Übertrag ins Folgejahr, Unterschreitung bis max. 20 Minus-Stunden und Abbau von Plusstunden auf Anordnung des Vorgesetzten im Einvernehmen mit dem MA oder eben umgekeht auf Wunsch des MA mit Einverständnis des Vorgesetzten...), ausbezahlt werden die Salden nur bei Austritt.

Deshalb die Frage ob der AG das darf, undwenn ja auch welcher rechtlichen Basis?

Ganz abgesehen von der rechtliche Frage sehe ich Probleme bei der Umsetzung, denn niemand kann minutengaun ausstempen um keine "Plus-Minuten" zu machen, und im Wesen der Gleitzeit ist ja nun mal enthalten das der MA heute 30 Minuten länger macht, und morgen 30 Minuten eher gehen kann!

danke euch schon mal
Marcus