Kurzarbeit und Gleitzeitkonto - an Wochentagen,an denen wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird,ist eine Gewährung von Gleitzeit nicht möglich?
Hallo zusammen! Abteilung A,wegen schlechte Auftragslage,hat durschnitlich -(minus) 40 Stunden Abteilung B,(hochkomplexe Maschinen - Mitarbeiter-inen aus der Abteilungs A können die Maschinen nicht bedienen) hat +140 Stunden auf dem Gleitzeitkonto . Mitte Februar sollte Kurzarbeit eingeführt werden. Laut BV über Kurzarbeit, an Wochentagen,an denen wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird,ist eine Gewährung von Gleitzeit nicht möglich. Frage: Ist so etwas erlaubt? Wird dann Gleitzeitkonto einfach auf Eis gelegt. Gruß tik-tak
Community-Antworten (3)
30.01.2009 um 23:50 Uhr
Hallo tik-tak, bei uns ist es so das ein Mitarbeiter bevor er überhaupt in Kurzarbeit geht erst sein Zeitkonto abbaut. Als wir bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragt haben mußten die Stundenkonten abgebaut sein, sonst wurde gar keine Kurzarbeit gewährt. Ausnahme es handelte sich um vereinzelte Fälle wo der Abbau so schnell nicht möglich war.
31.01.2009 um 12:33 Uhr
Das zweite Konjunkturpaket soll auch beim Thema Kurzarbeit Änderungen bringen. Dieses habe ich diese Tage erfahren. Zeitguthaben (Konten und Urlaub) müssen dann wenn es wie geplant kommt nicht mehr abgebaut werden. Also einmal erkundigen und diese anstehenden Änderungen unbedingt bei geplanten BV beachten. U.U eine Regelung einbauen, dass hier ggf. nach Bekanntsein des zweiten Konjunkturpaket hier Anpassungen erfolgen.
31.01.2009 um 12:39 Uhr
@Uschi66 Ist das denn erstrebenswert? Ist denn aus Sicht eines BR nicht jedem AG erst einmal anzuraten, dass er die AZ-Konten abbaut und auf Null saldiert?
Gerade aufgrund der Tatsache, dass KuG 'nur' maximal 67% des Nettoeinkommens ausmacht sollte man hier agieren und nicht reagieren!
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