Mitarbeiter Wählerliste Mitte März, Eigenkündigung Ende März Betriebsrat wählen
Ich habe nur eine kurze Verständnisfrage. Die eigentliche BR Wahl findet Mitte April statt. Die Wählerliste ist ausgehangen. Auf dieser Liste sind Mitarbeiter, die das Unternehmen jetzt kurzfristig verlassen haben, also vor der Wahl. Sind diese denn noch wahlberechtigt oder trotz Wählerliste hinfällig und nicht mehr zu beachten ? Eigentlich sind diese vor der eigentlichen Wahl von der Wählerliste zu streichen, oder ?
Community-Antworten (2)
01.04.2022 um 19:42 Uhr
Hallo,
Wenn Kollegen vor der Wahl z.B zum 31.3.22 gekündigt haben muss der Wahlvorstand diese streichen. Die Kollegen sind nicht mehr wahlberechtigt.
Genauso werden neue Kollegen , die noch vor der Wahl ihre Arbeit aufnehmen auf die Liste gesetzt. Diese dürfen dann wählen.
04.04.2022 um 19:35 Uhr
Die Wählerliste ist stets aufs Neue zu aktualisieren und zwar bis zum Wahltag. Wie Saft schreibt wenn Kollege zB zum 31.03.22 gekündigt hat, muss er jetzt gestrichen werden. Hat er aber erst zum 30.04.2022 gekündigt und ist am Wahltag aber nicht mehr da weil er noch Resturlaub hat oder gerade krank ist, bleibt er auf der Wählerliste, weil er ja noch im Unternehmen ist.
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