Hallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl:
Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste).
Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mitarbeiterin vom Arbeitgeber im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zurückgezogen.
Trotzdem steht die Mitarbeiterin wegen fehlender Meldung durch den Arbeitgeber immer noch nicht in der Wählerliste.
Die Wahlordnung sieht Einsprüche gegen die Unrichtigkeit der Wählerliste jedoch nur innerhalb von 14 Tagen nach Aushang vor.
Hat die Mitarbeiterin trotzdem noch ein Einspruchsrecht bzw. wie kann sie erreichen, trotzdem in die Wählerliste aufgenommen zu werden und noch wählen zu können?