Hallo alle zusammen,

benötige mal eure Hilfe!!
Also, bei uns im Betriebsratsgremium hat ein Ersatzmitglied eine Eigenkündigung beim Arbeitgeber zum 31.3.2012 eingereicht. Diese wurde dann von der Personalstelle an den Betriebsrat zur Anhörung gesendet, dass das Arbeitsverhältniss dieses Mitarbeiters am 31.3.12 endet. Der Personalaussschuss, dem die Aufgabe zur Anhörung vom Betriebsrat übertragen wurde hat dieses zur Kenntniss genommen. Am 01.04 kam der Mitarbeiter (Ersatzmitglied des BR) wieder zur arbeit und hat wohl seine Eigenkündigung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zurückgezogen. Hierzu ist aber keine Anhörung an den Betriebsrat gemeldet worden.

Fragen:
1. Ist er noch ein normaler Mitarbeiter und hat er damit eine Festanstellung, da er ja am 01.04 seine Arbeit so wieder aufgenommen hat und wie ich vermute mit der Einwilligung des Arbeitgebers?

2. Ist er durch die Kenntnissnahme des Personalausschusses und keiner erneuten Anhörung über die Änderung das dieser Mitarbeiter wieder in der Firma ist und das Arbeitsverhältniss somit eigendlich nicht unterbrochen wurde noch Ersatzmitglied im Betriebsrat?

Bitte könnt ihr mir helfen und eine qualifizierte Antwort zukommen lassen, wenns geht mit §

Vielen dank schon mal im Voraus