Erstellt am 18.04.2012 um 19:52 Uhr von Malbec
Hallo Diddelmanus,
Wenn sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor der tatsächlichen Beedigung darauf einigen, dass die Kündigung zurückgezogen wird besteht das Arbeitsverhltnis unverändert fort, somit auch der Status als Ersatzmitglied.
Wenn er einfach nur weiter zu Arbeit kommt (trotz wirksamer Eigenkündigung) und der Arbeitgeber dies toleriert, so hat er zwar einen neuen (unbefristeten) "Vertrag", ist aber, da er zumindest für eine rechtliche Sekunde (hier eher ein paar Stunden) nicht mehr angestellt war, nicht mehr Ersatzmitglied.
Also erst mal beim Ersatzmitglied und dann beim Arbeitgeber nachfragen !
Erstellt am 18.04.2012 um 20:08 Uhr von Snooker
@Malblec
.........wenn man die faktische Sekunde betrachtet.
Erstellt am 18.04.2012 um 20:32 Uhr von nicoline
Snooker,
die Sekunde, die hier Bedeutung haben könnte, wäre die "juristische Sekunde", aber, wenn diese denn wirklich zum Tragen kommt, ist es genau so, wie Malbec es sagt.
Erstellt am 18.04.2012 um 23:54 Uhr von gironimo
wir wissen ja nicht, wann der Kollege sich mit dem AG suf die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses geeinigt hat.
Seit wann wird der BR angehört, wenn ein AN selbst kündigt?
Und wsenn Ihr Details wissen wollt, was wie lief, müsst Ihr den Kollegen oder den AG fragen. Sonst läuft ja alles nur auf Vermutungen hinaus.
Erstellt am 19.04.2012 um 00:04 Uhr von Snooker
@gironimo
Der AN hat gekündigt. Die Personalstelle hat den BR die Anhörung zukommen lassen.
Hier stimme ich dann mit Dir überein das keine Anhörung stattfinden muss.
Der BR hat es dem Ausschuss weitergeleitet. Dieser hat es zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen heisst für mich, da wurde etwas vollzogen.
Das Vollzogene zieht nach sich das die Mitgliedschaft im BR erloschen ist.
Die Antworten beziehen sich nur sachlich auf die Schilderung des Fragestellenden.
Erstellt am 19.04.2012 um 12:03 Uhr von petrus
@snooker: Du verwechselst die Schaffung der Voraussetzungen für eine Handlung mit der Handlung selber.
Die Anhörung des BR zu einer (arbeitgeberseitigen) Kündigung ist gesetzliche _Voraussetzung_ für eine Kündigung; damit ist aber noch lange keine Kündigung ausgesprochen! Der ArbGeb könnte sich auch von den Bedenken des BR leiten lassen und von der Kündigung Abstand nehmen... Und selbst bei Zustimmung des BR zum Kündigungsersuchen muss der ArbGeb nicht kündigen - da iat also absolut nichts "vollzogen".
Etwas anderes wäre der Fall, dass die Kündigung zum 31.3.2012 gültig blieb und zum 1.4.12 ein neuer Vertrag in Kraft tritt. Aber davon war in der Fragestellung nicht die Rede.
Um das zu klären, ware also gironimos Rat zu beherzigen.
Erstellt am 19.04.2012 um 15:32 Uhr von Diddelmanus
Hallo nochmal,
also hierbei hat der Arbeitnehmer eine Eigenkündigung beim Arbeitgeber eingereicht. Nicht der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer gekündigt. Hierzu, da gebe ich euch recht ist es keine Anhörung an den BR, lediglich eine Mitteilung.
Meine Frage war halt nur, ob er jetzt (übrigends erstmalig im 2010 als Ersatzmitglied bei den Betriebsratswahlen) noch offiziell als Ersatzmitglied gilt und damit zur Sitzung geladen werden muss, oder ob sein Mandat durch die Eigenkündigung die ja eigendlich nicht in Kraft getreten ist, nicht mehr Ersatzmitglied des Betriebsrates ist.
Hierzu wollte ich eine Antwort haben.
Erstellt am 19.04.2012 um 15:48 Uhr von petrus
@diddel
Es kommt eben drauf an, ob
a) die Kündigung nicht in Kraft getreten ist, weil sie einvernehmlich zurückgezogen wurde oder
b) die Kündigung zum 31.3.2012 gültig blieb und zum 1.4.12 ein neuer Vertrag in Kraft trat (inkl. "Beförderung", höherem Gehalt, andere Stelle, ...)
Bei a) ist er noch drin, bei b) raus.
Dann gibt es noch die Variante einer Änderungskündigung durch den ArbN (das dürfen nicht nur ArbGeb!), die natürlich nicht zur Beendigungskündigung wird, wenn der ArbGeb das Angebot geänderter Arbeitsbedingungen annimmt. Somit bliebe das BRM "drin".
Also, wie sagte gironimo so schön:
"Und wsenn Ihr Details wissen wollt, was wie lief, müsst Ihr den Kollegen oder den AG fragen. Sonst läuft ja alles nur auf Vermutungen hinaus."
Erstellt am 19.04.2012 um 15:53 Uhr von Diddelmanus
Jupp, verstanden, werde mich schlau machen. Vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten.