Verstoß ArbZG usw.
Wir hatten in unserem Betrieb bis vor kurzem einen Fremdarbeiter einer Sicherheitsfirma der mit Aufgaben der Zugangskontrolle und weiterer Sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut war gehabt. Seine Arbeit in seiner 12 Stunden Schicht verrichtete er auf Abruf, dazwischen laß er, schlummerte etwas, aß sein Mittag ....
Dieser Mitarbeiter wurde gegen einen Kollegen des selben Unternehmens ausgetauscht und hat heute ganz andere Aufgaben zu erledigen. Besprechungsräume herrichten(Kaffee, Gebäck usw.) nach Gebrauch wieder aufräumen, Posteingang verteilen, Faxe entgegennehmen und verteilen, Telefonzentrale, Päckchen Versand und Erstellung dessen Lieferpapier usw.usw.
- Darf eine Sicherheitsfirma solche Leistungen eigentlich anbieten??? Ich weis jetzt nicht recht ob das nicht eher ein Leiharbeitnehmer ist.
Der Kollege hat eine AZ von 9 Std. OHNE Pause, der rödelt echt den ganzen Tag herum, nicht wie sein Vorgänger. Der Vorgesetzte der Sicherheitsfirma möchte ihm aber keine Pause zugestehen. Ich habe Ihm nun geraten sich an den BR seine Firma zu wenden, obwohl ich gerade am grübeln bin ob nicht unser BR für die Sache zuständig ist (sein könnte) ??? Das war eigentlich meine 2. Frage
Helft mir doch mal meine Gedanken zu ordnen.
Community-Antworten (1)
01.02.2012 um 19:06 Uhr
Wenn ihr sicher seid, es ggf. sogar mit Zeugen belegen könnt,dass hier gegen das ArbZG verstoßen wird, so last doch einfach einmal in einem Gespräch mit mit eurem AG durchblicken, dass ihr ernsthaft am überlegen seid wegen der Verstöße euch einmal an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Einfach auch weil ihr diesbezüglich Fragen und Klärungsbedarf habt.
Dass sollte dann schon zu merklichen Änderungen führen.
...Der Vorgesetzte der Sicherheitsfirma möchte ihm aber keine Pause zugestehen. Was der möchte interessiert keinen. Das nicht möchte kann für den AG sehr kostspielig werden.
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