Mitbestimmung bei Auswahl von Arbeitssicherheitskleidung?
Hallo,
Ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung bei der Anschaffung von Arbeitssicherheitskleidung ??
Heißt welche Kriterien diese Erfüllen muß und welche Farbe sie hat.
Gruß
muffenschieber
Community-Antworten (5)
01.02.2012 um 14:42 Uhr
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber zwar aufgrund einer öffentlich- rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Der Betriebsrat hat bei der Auswahl dieses Spielraums mitzubestimmen. Kein Recht zur Mitbestimmung besteht, wenn staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften solche Anforderungen an den Arbeitgeber stellen, dass ihm keine Wahlmöglichkeiten bei den zu treffenden Maßnahmen verbleiben.
Und bei der PSA gibt es immer offene Fragen wer trägt die Ausrüstung wie ist sie speziell für diesen Arbeitsplatz einzusetzen, gibt es unverträglichkeiten bei den Arbeitnehmern bezüglich der Ausrüstung usw...
01.02.2012 um 17:58 Uhr
Hallo, bei der PSA gibt es meiner Meinung nach keine offenen Fragen. In den UVV Vorschriften ist doch ganz klar ausgesagt wo Schutzbrille, Sicherheitsschuhe usw. getragen werden MÜSSEN ! Sollte es unverträglichkeiten geben kann man diesen AN an diesem Arbeitsplatz wo diese PSA gefordert ist und es keine , dem AN angepasste PSA gibt, nicht beschäftigen. Das kann sogar zum verlust des Arbeitsplatzes führen. Der BR hat die Pflicht darüber zu wachen dass die PSA zur verfügung gestellt wird. Welche Kriterien erfüllt werden müssen sagt die BG in den UVV.
01.02.2012 um 18:12 Uhr
... gefragt war z.B. nach der Farbe. Und da sehe ich schon eine Mitbestimmung.
Es gibt ja Betriebe, wo schon an der Kittelfarbe der Akademiker vom Gehilfen zu unterscheiden ist ... (!!) ...
- also - siehe Lernender.
01.02.2012 um 18:19 Uhr
@gironimo, das ist nicht Dein ernst, oder
02.02.2012 um 14:51 Uhr
@mainpower
glaubst du nicht das mildere Mittel vor einer z.B Entlassung eines Kollegen mit einer Allergie auf eine """" persönliche """"""" Schutzausrüstung ist die Pflicht des AG dafür zu sorgen das er eine Ausrüstung wählt die bei dem betroffenen Mitarbeiter keine Allergie auslöst? Denk z.B. an Handschuhe und einen Kollegen mit einer Latexallergie. Den AG möchte ich sehen der daraufhin einen Kollegen versetzen oder gar entlassen kann. Was ist mit einem Radiologen der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls Einschränkungen hat. Glaubst du es gibt keine Verpflichtung diesem Kollegen eine evtl. leichtere Bleischürze anzubieten?
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