Soziale Auswahl und fiktives Eintrittsdatum
Hallo liebes Forum, bei uns im Betrieb könnten bald betriebsbedingte Kündigungen anstehen. Bei der sozialen Auswahl ist ja u.a. die Betriebszugehörigkeit maßgeblich. Nun werden in unserem Unternehmen aber nach Dienstzeitunterbrechungen, z.B. durch Studium, Beschäftigung in einer anderen Firma, Rückkehr nach Unternehmensspaltung, Wehrdienst, etc., die früheren Dienstzeiten anerkannt und auch ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.
Frage nun: Wie werden die Zeiten bei der sozialen Auswahl angerechnet? Ich meine, die sollten doch gar nichts damit zu tun haben. Es sollte das letzte, tatsächliche Eintrittsdatum gelten. Oder wie ist da die Rechtslage? Gibt's da Urteile?
Grüße
Community-Antworten (4)
15.07.2024 um 15:00 Uhr
Bei einem Sozialplan ist der BR mit im Boot. Es wird eine BV erarbeitet die die Kriterien und ihre Gewichtung vorgeben. Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflicht usw. da sind der Phantasie fast keine Grenzen gesetzt. Wenn das bei euch so ein Durcheinander ist könntet ihr dafür plädieren dass die Zugehörigkeit außen vor bleibt. Ob das Sinn macht steht auf einem anderen Blatt.
15.07.2024 um 21:08 Uhr
Man könnte auch festlegen, dass Unterbrechungen von x Monaten unschädlich ist bei längeren beginnt die Betriebszugehörigkeit dann neu!
16.07.2024 um 10:35 Uhr
Die Rechtssprechung sagt glaube ich 6 Monate oder 1 Jahr kann unschädlich sein. Weiß die Zahl jetzt nicht mehr.
16.07.2024 um 10:40 Uhr
Der Startpost klingt aber nach Anrechnung von Zeiten auch mit größeren Unterbrechungen.
Ich denke, hier müsste man einen Spezialisten hinzu ziehen, ob das in Ordnung ist. Denn letztlich verschiebt man die Struktur der Sozialauswahl damit ggf. nicht unerheblich.
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