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Sozialauswahl: Leistungsträger - Darf der BR den zur Kündigung anstehenden MAs die soziale Auswahl erklären?

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roboter
Jan 2018 bearbeitet

Vielleicht kann hier jemand helfen: In unsrem Betrieb stehen Massenentlassungen an. Ich habe 2 dringende Fragen: Darf der BR den zur Kündigung anstehenden MAs die soziale Auswahl erklären (Bepunktung, Rangfolge)? In den meisten Fällen lief das so korrekt, dass es die Wogen glätten würde. Zweitens: In einer Abteilung wurden die verbleibenden Arbeitsplätze ausschließlich mit sogenannten Leistungsträgern besetzt die allesamt (viel) weniger Punkte haben, als diejenigen, denen nun gekündigt werden soll. Darf in einer Gruppe ein solcher Überhang an Leistungsträgern bstimmt werden? Die soziale Auswahl ist für diese Gruppe ja dann praktisch irrelevant. Geht das???? Wir müssen die Betroffenen informieren, wie sie sich verhalten sollen, ich wäre sehr dankbar für Hinweise - unsere RA wird zwar helfen, aber ich sitze auf Kohlen...

7.01608

Community-Antworten (8)

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kikou

14.02.2009 um 20:49 Uhr

hi, der AG darf leistungsträger benennen und die sind aus der sozialauswahl heraus zu nehmen. wie willst du den betroffen AN die liste erklären ohne das du persönliche daten der anderen preis gibst? BR hat doch die aufgabe der kontrolle.

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Kölner

14.02.2009 um 21:09 Uhr

@roboter Nur so zur Frage: Wir reden aber schon von einer Sozialauswahl im gesamten Betrieb und nicht in einzelnen Abteilungen...

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roboter

14.02.2009 um 21:11 Uhr

Danke für die Antwort! Ich sehe ein, dass es weniger konkret zugehen muss, wir dann also nur sagen können, dass es korrekt abgelaufen ist. Allerdings frage ich mich immer noch, ob eine Gruppe einfach durch Leistungsträger ersetzt werden kann. Soweit ich weiß, sagt die Rechtsprechung, dieser Personenkreis dürfe nicht mehr als 10-15% ausmachen. Aber auf was bezogen? Wer in dieser Gruppe verglichen wurde, hatte einfach keine Chance, egal wie viele Kinder, wie hoch das Alter, ob verheiratet oder nicht. Jedenfalls für die Person, die sozial am schutzwürdigsten ist, möchte ich wissen, ob ich ihr zu verstehen geben soll, dass das womöglich vor Gericht nicht zu rechtfertigen ist...

I
Immie

14.02.2009 um 21:22 Uhr

@roboter Schau mal hier http://www.weingarten.ihk.de/index.jsp?go=%2Fartikel%2FRecht_und_FairPlay%2FArbeitsrecht%2Fdetail000690.jsp&js=yes Könnte es sein das euer AG Euch ein klein wenig übers Ohr hauen will?

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roboter

14.02.2009 um 22:30 Uhr

Hallo Immi, vielen Dank auch. Ich denke, dass hier überhaupt nichts gegeneinander abgewogen wurde - in der Gruppe der Leistungsträger ist außerdem auch ein MA in Probezeit, da dürfte es schon sehr schwer fallen, dessen Bleiben gegen die Kündigung der sozial am meisten schutzbedürftigen zu rechtfertigen...

L
Lotte

14.02.2009 um 22:38 Uhr

roboter, sehe nichts, was dagegen spricht, den AN das Punktesystem zu erklären. Sehe es ansonsten wie Immi, dass der AG hier über "Leistungsträger" versucht, die Sozialauswahl für sich zu schönen.

kikou, warum sollte man Daten preisgeben müssen, wenn man erklärt, wofür (Unterhalt, Schwerb, BetrZug, Lebensalter) wieviel Punkte vergeben wurden? Sie sollen ja nicht mitteilen, wer wieviel Punkte erhalten hat...

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roboter

15.02.2009 um 09:53 Uhr

Hallo Lotte! Darüber hab ich auch noch mal nachgedacht und sehe das jetzt so, dass ich dem einzelnen die Bepunktung erklären kann und dann sagen kann, dass der betreffende AN (in den allermeisten Fällen) dabei laut Sozialauswahl tatsächlich zur Kündigung ansteht. Kann ich sagen, mit wem verglichen wurde? Ich meine damit nicht die Einzelpersonen, ich würde hier erklären, dass abteilungsübergreifend verglichen wurde und welche Abteilungen das sind. In manchen Fällen wurden die Gruppen abteilungsbezogen gemacht, ich denke aber, dass das dann auch in Ordnung ist, denn in diesen Fällen braucht es spezielle Kenntnisse und besondere Ausbildungsvoraussetzungen für den jeweiligen Aufgabenbereich, die sich nicht durch eine weiterbildung schnell aneignen lassen.

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Lotte

15.02.2009 um 13:36 Uhr

roboter, erstmal zur Beantwortung Deiner Frage: Ihr könnt Eure Kollegen genau über die Sozialauswahl aufklären und ihnen auch erklären, welche Abteilungen/Betriebe der Arbeitgeber verglichen hat, wenn Ihr damit keine personenbezogenen Daten preis gebt.

Es kommt auch darauf an, ob Ihr als BR an der Sozialauswahl beteiligt wart oder nicht. Wenn Ihr nicht beteiligt seid solltet Ihr, insbesondere auch bei den Anhörungen zur Kündigung, die Finger in alle Wunden legen, die Ihr finden könnt um den Kollegen Möglichkeiten für die KSchKlage zu eröffnen. Insbesondere die erstaunlich hohe Anzahl der Leistungsträger solltet Ihr benennen. Im Einzelfall müsst Ihr, wenn es zur KSchKlage kommt sogar bereit sein (z.B. gegenüber einem RA), Personen zu benennen, die Eurer Meinung nach mit gekündigten KollegInnen hätten verglichen werden müssen.

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