Die Geschäftführung verweigert aber die leistungsbezogene Prämienausschüttung.
Betriebsvereinbahrung wurde in 2007 nicht dazu gemacht.
Wir sind der Meinung eine Ausschüttung der Prämie im Gießkannenprinzip hat dennoch zu erfolgen.
12% des errechneten Nettogehaltes von September 2007 sind mit dem Dezembergehalt zur Zahlung duch den AG fällig.
Was können wir tun?
Vielen Dank für eure Hilfe
Unsere Seminarempfehlung
Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung