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Mitbestimmung bei der Lohngestalltung/ Jahressonderzahlung?

M
Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

Wir nicht tarifgebunden aber angelehnt an den TVöD erhalten unsere Jahressonderzahlung nach §18TVöD. Die Geschäftführung verweigert aber die leistungsbezogene Prämienausschüttung. Betriebsvereinbahrung wurde in 2007 nicht dazu gemacht. Wir sind der Meinung eine Ausschüttung der Prämie im Gießkannenprinzip hat dennoch zu erfolgen. 12% des errechneten Nettogehaltes von September 2007 sind mit dem Dezembergehalt zur Zahlung duch den AG fällig. Was können wir tun?

Vielen Dank für eure Hilfe

6.02001

Community-Antworten (1)

RH
Robin H

09.12.2007 um 10:42 Uhr

In welchem Tarifbereich bist Du? Bund, Länder, Kommunen?

Du verwechselst da etwas. Die Jahressonderzahlung (60, 80 oder 90%, je nach EG) basiert auf § 20 TVöD. Die war im November fällig (zumindest hab ich sie da bekommen).

Für meinen Tarifbereich gilt: Das Leistungsentgelt auf Basis § 18 und TV-Leistung mußte hälftig für 2007 im Juli nach Gieskanne ausbezahlt werden. Soweit bis zum 30.6.2007 keine Vereinbarung zustande kam, gibt es die 2. Hälfte (weitere 6%) aus 2007 wieder nach Gieskanne mit dem Aprilgehalt 2008.

Wenn bis zum 31.12.2007 (und alle Folgejahre) keine Vereinbarung besteht, dann wird in jedem weiteren Jahr immer nur die Hälfte ausbezahlt (immer April des Folgejahres), und der Rest in einem Topf angespart, so lange, bis es eine Vereinbarung gibt.

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