Entlohnung bei Einsatz in anderer Stadt
Hallo Kollegen,
müssen Arbeitnehmer, die in einer anderen Stadt bei einem Unternehmen der Holding für ein paar Tage eingesetzt werden, eine zusätliche Entlohnung bekommen? (Zuschläge, Auslöse oder ähnliches..) Wenn ja, gibt es dafür eine gestzliche Grundlage?
Community-Antworten (4)
31.01.2012 um 17:26 Uhr
gesetzliche Grundlage: Im Prinzip nein. (evtl. Aufwandsersatz nach §670 BGB - wenn dann zusätzlicher Aufwand entsteht) Eventuell gilt ein Tarifvertrag? Oder es gibt eine "Dienstreiseordnung" im Betrieb?
31.01.2012 um 18:41 Uhr
Wie petrus schon schreibt: Dienstreiseregeln, Tagessätze für Dienstreisen etc. aber Zuschläge zum Entgelt zunächst nicht.
Natürlich könnte der BR vor der Zustimmung zur Versetzung das Thema mal ansprechen und über eventuelle Nachteile mit dem AG ins Gespräch kommen.
01.02.2012 um 08:38 Uhr
@all Bei uns gibt es einen ähnlich gelagerten Fall wie bei workerxl, deshalb meine Zusatzfrage: Steht den Arbeitnehmern dann wenigstens Wegegeld für eine längere Anfahrtsstrecke zu oder geht alles zu Lasten der AN? Danke für weitere Antworten. Fliege
01.02.2012 um 10:50 Uhr
@fliege: Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag so vereinbart ist. Wenn in meinem AV als Arbeitsort "Bremer" steht, wird mir der ArbGeb den Aufwand erstatten müssen, wenn er meint, mich in Bremerhaven einsetzen zu wollen. Wenn dort hingegen "alle Niederlassungen im Bundesland Bremen" steht...
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