Aufkündigung der BV zur Einfrierung der Altersteilzeit-Zeitwertkonten
Wir haben Zeitwertkonten für die Altersteilzeit eingerichtet. Nun will der AG die BV aufkündigen, um die Zeitwertkonten einzufrieren! Geht das?
Community-Antworten (3)
30.01.2012 um 15:23 Uhr
da musst du ein paar mehr Angaben zur BV machen.
Habt ihr in der BV Nachwirkung vereinbart?
30.01.2012 um 17:17 Uhr
..... was steht im Tarif??
31.01.2012 um 10:35 Uhr
Grundsätzlich: "Einfrieren" im Sinne von weiteren Aufbau unterbinden geht.
Da eine diesbezügliche BV aber zwingend in die Nachwirkung geht (diese kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, da auch nach Kündigung der Regelungsgegenstand, d.h. die Konten weiter bestehen) müsste eine neue BV abgeschlossen werden, die zumindest den weiteren Verbleib der Konten regelt (außer die BV enthält bereits eine Regelung für den Kündigungsfall, dann endet die Nachwirkung in dem Moment in dem der Regelungsgegenstand entfällt, d.h. die Konten alle Leer sind, z.B. durch Auszahlung so weit das überhaupt rechtlich zulässig ist). Im einfachsten Fall ist das die selbe BV bei der lediglich die Absätze zum Aufbau der Konten gestrichen werden und nur noch die Verwendung der Guthaben geregelt ist.
Die BV ist erzwingbar über die Einigungsstelle (also sowohl das unveränderte Weiterbestehen von Seiten des BR als auch das Einfrieren von Seiten des AG), sofern sie nicht wegen Tarifvorbehalt ohnehin unwirksam gewesen wäre. Was dann daraus die Konsequenzen wären steht auf einem anderen Blatt.....
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