Erstellt am 27.06.2008 um 10:48 Uhr von Fuxx
Hallo,
ob das im Tarifvertrag (kommt drauf an, welcher gilt bei euch) geregelt sein kann, weiss ich nicht. Ansonsten gilt hier das Altersteilzeitgesetz. Und ob ein Gesetz durch Betriebsvereinbarung ausser Kraft gesetzt werden kann, ist mehr als fraglich. Ob sich der Einzelne die Altersteilzeit leisten kann, muss er selbst wissen.
Erstellt am 27.06.2008 um 11:02 Uhr von pirat
@girlies
......*gegen* Altersteilzeit, dass diese Vereinbarung über dem Tarifvertrag steht???..... Nöö!
Stichwort "Günstigkeitsprinzip" und "Öffnungsklausel "
Erstellt am 27.06.2008 um 12:11 Uhr von Andi66
@girlies
Hallo,
wenn der AG die ATZ ablehnt, wird der Mitarbeiter nicht viel dagegen machen können. So die Erfahrung bei uns im Betrieb.
Situation bei uns:
Angestellte dürfen ATZ machen - Gewerbliche nicht.
Ein Kollege wollte sich darauf hin die ATZ einklagen, dies wurde aber von der GEW nach einer Rechtsprüfung abgelehnt, da angeblich keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Gruß Andi
Erstellt am 27.06.2008 um 12:24 Uhr von Mona-Lisa
@Andi66,
aber sicher nicht mit der Begründung, dass nur Angestellte ein Recht darauf haben.
Altersteilzeit MUSS ein AG nicht zulassen, er kann........ wenn er will.........
Nur läuft das bei euch auch nicht richtig, habt ihr schon mal nachgefragt, warum er sie bei seinen Angestellten zulässt und im Arbeiterbereich nicht?
@girlies,
es gibt auch zusätzliche Tarifbestimmungen zum Manteltarifvertrag, so z. B. (länderbezogen!) bei der IG Metall.
Erstellt am 27.06.2008 um 12:27 Uhr von Poseidon
@girlies
Bei uns (Groß- und Außenhandel Niedersachsen ) steht der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit in dem Büchlein vom Manteltarifvertrag. Dort steht unter §3 (2) "Wird im Rahmen des Entscheidungsprozesses der Antrag vom AG oder BR abgelehnt, kommt der Altersteilzeitvertrag nicht zustande. Der Beschäftigte ist berechtigt, nach Ablauf von einem Jahr einen erneuten Antrag gem. Ziff2 Abs. 1 zu stellen.
Bei uns in Nds hätte der Kollege also schlechte Karten :-((
Gruß Poseidon
Erstellt am 27.06.2008 um 12:41 Uhr von Andi66
Hallo Mona,
betrifft die Baubranche.
Begründung der GL war:
1. finanzielle Risiken durch Saison- KUG und Krankzeiten außerhalb der Lohnfortzahlung.
2. das EDV System macht bei der komplexen Berechnung in unserem Gewerbe nicht mit.
3.Partnerunternehmen des selben Gewerbes die ATZ praktizieren raten ab.
Aber wie du schon richtig erwähnt hast: AG kann aber muss nicht.
Also hätte die GLes eigentlich gar nicht begründen müssen.
Gruß Andi
Erstellt am 27.06.2008 um 21:45 Uhr von Fuxx
Hallole
Ist richtig.
Rechtsanspruch gibts keinen, leider.
Aber "ermöglicht werden" soll das schon. Und gezwungen werden darf auch keiner. Und dabei spielts keine Rolle, ob Angestellter oder Gewerblicher.
Erstellt am 30.06.2008 um 08:47 Uhr von Rote Berta
Hallo,
es ist richtig, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit hat die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter nicht. Was die Rückstellungen angeht, es gibt auch im Gegensatz zum sogenannten Blockmodell, die "klassische Altersteilzeit". Man arbeitet also mindestens 2 und längstens 6 Jahre zu 50% der vorherigen Arbeitszeit. Vom Arbeitsamt gibt es bei Einstellung eines Arbeitslosen oder bei Übernahme eines Auszubildenden, 20% Aufstockungsbetrag. Bei uns ist es also möglich halbe Tage oder Woche Woche und Monat Monat zu arbeiten. Alles geregelt in einer Betriebsvereinbarung.
Haben damit gute Erfahrungen gemacht und diese Regelung ist fast kostenneutral.
Freundliche Grüße
Rote Berta