Ausgleich bei Verlust der Schichtzulagen durch gesundheitlichen Zustand
Ein Mitarbeiter unserer Firma kann auf Grund seiner gesundheitlichen Probleme keine Schichtarbeit mehr verrichten. Das wurde auch vom BAD so festgestellt. Der MA wird jetzt ausschließlich unter der Woche in der Tagschicht eingesetzt,dadurch entgehen Ihm ca. 300 € monatlich netto an Schichtzulagen. Wie können wir als BR hier helfen bzw. ist es möglich vom AG einen finanziellen Ausgleich zu verlangen ?
Community-Antworten (15)
29.01.2012 um 12:14 Uhr
@mic ha magdala Gar nicht. Das ist die Konsequenz aus der Versetzung.
29.01.2012 um 14:34 Uhr
@Kölner,
so pauschal? Wie sieht's denn mit Berufskrankheiten aus? ;) Ok, vom AG wohl richtigerweise garnichts aber von der BG und / oder von der privaten Versicherung ;)
Leider noch ein Nachtrag:
Es sei denn der Gesundheitszustand ist wissentlich vom AG herbeigeführt worden, z.B. durch Schichtdienste die nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit entsprechen ;)
29.01.2012 um 14:49 Uhr
NoPain
..Leider noch ein Nachtrag:
Es sei denn der Gesundheitszustand ist wissentlich vom AG herbeigeführt worden, z.B. durch Schichtdienste die nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit entsprechen ;)
Ja, dann könnte (?) sich ggf. eine Schadenersatzanspruch gegen den AG geben. Doch auch dann nicht via BR. Dann müsste der AN den Rechtsweg mit allen Risiken gehen und dann ganz ganz fest glauben, dass er 1. alles belegen kann und dann auch noch einen Richter findet der es auch so sieht. Doch ein solcher Weg ggf. bis zum EuGh ist lange und kann sehr teuer werden.
Wenn dann hier von VIELEN nur 1 AN betroffen ist, so dürfte es wohl eher nicht an nicht an den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit liegen.
29.01.2012 um 15:04 Uhr
@ kunzundhinz,
naja, die Frage lautete ja auch:
Wie können wir als BR hier helfen...
und ich denke da habe ich einige Punkte aufzählen können ;)
Der BR könnte ggf. in einem solchen Fall dem AN aber beratend und zuarbeitstechnisch helfen. Das setzt jedoch eine gewisse Einsicht voraus, dass man selber nicht genau auf die Gesetzeslage, insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, §§ 90, 91 BetrVG und § 2 ArbSchG, geachtet hätte ;)
Wenn dann hier von VIELEN nur 1 AN betroffen ist, so dürfte es wohl eher nicht an nicht an den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit liegen.
Sach dat man nich so laut, wir sind nicht alle gleich sondern alle individuelle Individuen und für jeden Einzelnen gilt oben geschriebenes ;)
29.01.2012 um 15:19 Uhr
Wenn dann hier von VIELEN nur 1 AN betroffen ist, so dürfte es wohl eher nicht an nicht an den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit liegen.
Diese Frage dürfte mit der Gefährdungsbeurteilung näher zu beantworten sein ... oder gibt es die vielleicht nicht?? Hat der AG wirklich alles getan, was er hätte tun müssen??....
Vielleicht kann man ganz einfach ml das Problem mit dem AG besprechen (gegenseitige Abwägung aller Umstände....)
Aber natürlich - die Bedenken der Kollegen, die hier bereits geantwortet haben, sind natürlich nicht weg zu diskutieren.
29.01.2012 um 15:19 Uhr
NoPain
...naja, die Frage lautete ja auch:
Wie können wir als BR hier helfen...
Und da gibt es dann eigentlich nur die einzige und richtige und kurze Aussage von Kölner!
Ich wäre als BR auch vorsichtig zurückhaltend mit Hinweisen ggf. AG verklagen. Denn die Chance auf positiven Ausgang im anstehenden Kostenrisiko dürften wohl ehe in Richtung Risiko gehen.
Auch was das Thema angeht "BG wegen Anerkannter Berufsleiden" dürfte wohl hier auch weil es NUR 1 trifft eher gegen Null gehen.
Wenn man hier so in die "Ferne schweift" fehlte dann aber noch der Hinweis "Berufsunfähigkeitsversicherung"
29.01.2012 um 15:42 Uhr
@kunzundhinz,
die Hauptfrage lautete doch auch helfen! Zur Hilfe gehört natürlich auch die Aufklärung der Gefahren in diesem Zusammenhang und wenn der TE schon seine Frage so stellt, hat er sich möglicherweise auch etwas dabei gedacht. Er hätte dem AN auch sagen können das er sich einen anderen Job suchen sollte wenn er schon durch die Arbeit (?) dermaßen erkrankte, dass er nicht mehr im Schichtdienst arbeiten kann. Aber davon mal abgesehen, Schichtarbeit macht per se krank, Schichtdienste sollten dann insbesondere ausgewogen sein und nicht nur auf die Belange und Interessen der AG abzielen, die ihre AN scheuchen bis sie umkippen, denn die Produktivität des Einzelnen ist das Maß der Dinge, nicht das Individuum, insbesondere bei Firmen die einen eingesetzten GF haben, der vielleicht noch jung ist und an kurzfristigen Zielsetzungen und Gewinnen interessiert ist um sich in der Hirachie nach oben zu Boxen - natürlich ausschließlich auf den Rücken der AN aber das wäre nun wirklich zu weit und gehört nicht hier rein ;)
Und da gibt es dann eigentlich nur die einzige und richtige und kurze Aussage von Kölner!
Hmm, Du meinst also Klappe halten und nicht auffallen? Sehe ich anders! Wenn es einen solchen Fall in diesem Unternehmen gibt, sollte der BR diesen Fall haarklein zerpflücken und die Ursachen versuchen herauszufinden. Damit ist zwar DEM AN nicht geholfen aber vielleicht hilft es anderen AN nicht in die selbe Falle zu tappen? ;)
Kostenrisiko? Auf der einen Seite gibt es die Gewerkschaft - Mitgliedschaft vorausgesetzt - auf der anderen Seite gibt es die private Rechtschutzversicherung und, falls der Kollege beides nicht hat, noch die Prozesskostenhilfe, somit sehe ich hier kein Kostenrisiko, ausser beim AG ;)
Auch was das Thema angeht "BG wegen Anerkannter Berufsleiden" dürfte wohl hier auch weil es NUR 1 trifft eher gegen Null gehen.
Kann ich so auch nicht teilen, denn einserseits wissen wir nicht ob es sich bei der og. Erkrankung um eine Berufskrankheit handelt, andererseits wissen wir auch nicht ob es sich möglicherweise um Leiden handelt was möglicherweise in diese Gruppe mit aufgenommen werden kann ;)
Wenn man hier so in die "Ferne schweift" fehlte dann aber noch der Hinweis "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Nö, habe ich doch erwähnt:
Ok, vom AG wohl richtigerweise garnichts aber von der BG und / oder von der privaten Versicherung ;)
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ja i.d.R. private Vorsorgeversicherungen ;)
29.01.2012 um 15:47 Uhr
... vielleicht könnt Ihr Euch auch dafür einsetzen, dass der Kollege sich weiter qualifizieren kann und zusätzliche bzw. besser honorierte Aufgaben übernehmen kann.
29.01.2012 um 16:19 Uhr
Hallooooooooooooo!!!!!!!!!
Die Frage war doch dem Koll der nun keine Schicht mehr machen und damit entfällt die Schichtzulage!
Alles andere wie Arbeitsplätze Arbeitssicherheit prüfen, sind für diesen Fall ehe zu spät und sollten weiter immer stattfinden. Auch das Thema Quali betrifft ja wohl nicht nur diesen einen Fall.
Auch mögliche Aufklärung, was ist bei AU aus Gesundheitsgründen sind grundsätzliche Themen welche ALLE Beschäftigten betrifft. Also auch hier nicht Fallbezogen.
Also, alles Themen welche der BR nicht liegen lassen sollte oder erst aufgreifen sollte wenn es zu spät ist.
Daher, Sichtzulage entfällt wenn keine Schichtarbeit mehr aus welchen Gründen auch immer von AN nicht mehr geleistet wird.
29.01.2012 um 16:36 Uhr
@kunzundhinz,
Alles andere wie Arbeitsplätze Arbeitssicherheit prüfen, sind für diesen Fall ehe zu spät und sollten weiter immer stattfinden. Auch das Thema Quali betrifft ja wohl nicht nur diesen einen Fall.
Warum sollte es zu spät sein? Wenn der AN klagt und während der Klagezeit neue Erkenntnisse zutage kommen die dem AG zumindest eine Mitschuld an dem Gesundheitszustand bescheinigen, kann der AN diese Erkenntnisse schon noch brauchen, z.B. AG hat sich nicht an Abmachungen bezüglich Schichtplanumsetzung und Planung mit dem BR gehalten. Quali hin oder her, ist das Schichtplanmodell schrott, weil es krank macht, muss ein Neues her. Und erzähl mal einem An etwas von "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerechter Gestaltung der Arbeit", da geht die Klappe runter und die Augen werden groß ehe die Frage kommt: Watten dat?
Auch mögliche Aufklärung, was ist bei AU aus Gesundheitsgründen sind grundsätzliche Themen welche ALLE Beschäftigten betrifft. Also auch hier nicht Fallbezogen.
Deshalb schrieb ich ja das diese Erkrankung haarklein auseinandergenommen werden sollte um ggf. andere vor den gleichen Schäden zu schützen.
Die Frage war doch dem Koll der nun keine Schicht mehr machen und damit entfällt die Schichtzulage!
und
Daher, Sichtzulage entfällt wenn keine Schichtarbeit mehr aus welchen Gründen auch immer von AN nicht mehr geleistet wird.
Wenn man Deine beiden Sätze wörtlich nimmt hast Du Recht aber wie gesagt, es wurde auch gefragt wie man dem AN helfen kann! Nämlich indem man ihm die aufgezeigten Punkte mitteilt und ihm dann entscheiden lässt ob es wegen dem Job ist und Klagen will oder er andere gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die eine Schichtarbeit unmöglich machen, was ich aber mal vorsichtig bezweifle, da Schichtdienst für so manche Erkrankungen verantwortlich sind ;)
Aber man kann es sich natürlich auch einfach machen und sagen: Hat Du Pech jehabt wa, watt ackerste hier och wie'n Irrer!
29.01.2012 um 19:55 Uhr
Hallo, keine Schicht, keine Zulagen. Egal aus welchen Gründen. Alles was hier geschrieben wurde ist weit her geholt. Oder zahlt von Euch einer den ICE Zuschlag wenn er S - Bahn fährt??
29.01.2012 um 20:12 Uhr
upps, sorry aber hier geht es nicht um Zulagen ja oder nein, auch nicht um S-Bahn, Autos, Wasserschäden am Dach oder ärztliche Fehlbehandlungen. Es geht hier um:
Wie können wir als BR hier helfen bzw. ist es möglich vom AG einen finanziellen Ausgleich zu verlangen ?
29.01.2012 um 21:11 Uhr
@NoPain, "ist es möglich vom AG einen finanziellen Ausgleich zu verlangen". Nein, wofür?? Keine Schicht keine Zulagen oder nenne es auch Ausgleich. Es gibt nichts!!
29.01.2012 um 21:50 Uhr
@mainpower,
Du zerstückelst den Satz nach belieben wie es passt?
Woher willst Du Wissen das es kein Ausgleich geben kann? Um das überhaupt nur ansatzweise korrekt einschätzen zu können, würden einige mehr Informationen benötigt! Oder wäre Deine Aussage auch richtig, wenn der AN in einem Atomkraftwerk zur Reinigung der Turbinen eingesetzt worden wäre, dabei zu lange in der Strahlenzone verblieben wäre obwohl das per Gesetzt und verhandelten Schichtplänen garnicht hätte passieren dürfen?
Also echt mal jetzt!
30.01.2012 um 08:17 Uhr
Es ist ja auch der Arbeitsalltag, dass alle Arbeitnehmer in Atomkraftanlagen sauber machen. Oh mann, das tut aber weh. Wenn denn nur eine Spur deiner Vermutung wahr wäre, dann hätte der Fragende etwas davon erwähnt. Er hatte aber eine klar definierte Frage ohne wenn und aber gestellt. Und die Antwort wurde mehrfach gegeben. Keine Schicht, keine Zulage, also weniger in der Lohntüte.
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