Erstellt am 17.12.2011 um 08:18 Uhr von Roxxx
Die gesetzliche Grundlage für Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz §6 Abs. 5 zu finden.
Mehr kann nur in einem Tarifvertrag geregelt sein, den habt Ihr aber nicht, oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Zunächst stellt sich aber die Frage ob eure Arbeitsverträge überhaupt Schichtarbeit zulassen. Wenn nicht, müssen neue AV abgeschlossen werden, und die muß keiner unterschreiben, der AG könnte die Schichtarbeit dann nur über Änderungskündigungen „erzwingen“, und da hat der BR ein Wörtchen mitzureden und die Kollegen können gegen die Kündigung klagen.
Das ist dann wohl eine gute Verhandlungsbasis für eine BV Schichtarbeit.
Wünsche euch viel Erfolg, Ro
Erstellt am 17.12.2011 um 08:51 Uhr von peanuts
"Die gesetzliche Grundlage für Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz §6 Abs. 5 zu finden."
Falsch. Gesetzlich geregelt ist ausschließlich NACHT- und nicht SCHICHTarbeit. Gibt es auch Schichtsysteme, die keine Nachtarbeit beinhalten. Und dann?
"Damit haben wir grundsätzlich kein Problem, möchten aber das die MA dafür eine Schichtzulage bekommen. "
An was für ein Schichtsystem denkt denn der AG? Soll überhaupt Nachtarbeit geleistet werden?
Erstellt am 17.12.2011 um 09:24 Uhr von gironimo
Bei Schichtzulagen sehe ich auch den Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG, der ja auch dann gilt, wenn "üblicher Weise" Dinge per Tarif geregelt werden. Und dies ist bei Schichtzulagen nun mal der Fall.
Trotzdem könntet Ihr Euch natürlich bei der Einführung des Schichtsystems quer legen und erst zustimmen, wenn Euch der AG sein Zulagensystem überzeugend erleutert hat.
Denkbar wäre natürlich auch ein Haustarif (Gewerkschaftsmitglieder vorausgesetzt.).
Erstellt am 17.12.2011 um 09:38 Uhr von peanuts
"Denkbar wäre natürlich auch ein Haustarif (Gewerkschaftsmitglieder vorausgesetzt.)."
Was soll dieser mehr oder weniger unsinnige Hinweis? Wer soll den denn verhandeln??
Erstellt am 17.12.2011 um 18:01 Uhr von nicoline
*Wer soll den denn verhandeln??*
Die Gewerkschaft mit dem AG, auf Hinweis des BR, der dann evtl. xx Mitglieder in der Tarifkommission hat, was die Gewerkschaft aber wohl nur bei einem bestimmten Organisationsgrad in der Firma übernehmen wird!