W.A.F. LogoSeminare

Schichtzulagen

H
Harvey
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

in unserem NICHT tarifgebundener Betrieb möchte unser AG im laufe des nächsten Jahres Schichtarbeit einführen. Damit haben wir grundsätzlich kein Problem, möchten aber das die MA dafür eine Schichtzulage bekommen. Der AG möchte mit uns aber darüber nicht verhandeln da er der Meinung ist das es uns als Betriebsrat nichts anginge ob er Schichtzulagen bezahlt oder nicht. Wir sind der Meinung das es nach § 87 BetrVG sehr wohl in unsere Mitbestimmung fällt. Wir agumentieren so, keine Schichtzulagen, keine Schicht. Notfalls die Einigungsstelle. Wer hat hier recht ???

Mittlerweile haben wir (mit viel Phantasie) herausgehört das unser AG eventuell doch Zuschläge bezahlen würde, ABER, er möchte von Abteilung zu Abteilung andere Zulagen gewähren da in den verschiedenen Abteilungen anderer Arbeitsbeginn sein soll, voraussichtlicher Unterschied 1 Stunde. Auch auch hier möchten wir aber eine Einheitliche Regelung der Zuschläge erreichen, haben wir hier die Möglichkeit den AG dazu zu verpflichten???

Danke für eure Denkanstöße

3.02005

Community-Antworten (5)

R
Roxxx

17.12.2011 um 09:18 Uhr

Die gesetzliche Grundlage für Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz §6 Abs. 5 zu finden. Mehr kann nur in einem Tarifvertrag geregelt sein, den habt Ihr aber nicht, oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Zunächst stellt sich aber die Frage ob eure Arbeitsverträge überhaupt Schichtarbeit zulassen. Wenn nicht, müssen neue AV abgeschlossen werden, und die muß keiner unterschreiben, der AG könnte die Schichtarbeit dann nur über Änderungskündigungen „erzwingen“, und da hat der BR ein Wörtchen mitzureden und die Kollegen können gegen die Kündigung klagen. Das ist dann wohl eine gute Verhandlungsbasis für eine BV Schichtarbeit.

Wünsche euch viel Erfolg, Ro

P
Peanuts

17.12.2011 um 09:51 Uhr

"Die gesetzliche Grundlage für Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz §6 Abs. 5 zu finden."

Falsch. Gesetzlich geregelt ist ausschließlich NACHT- und nicht SCHICHTarbeit. Gibt es auch Schichtsysteme, die keine Nachtarbeit beinhalten. Und dann?

"Damit haben wir grundsätzlich kein Problem, möchten aber das die MA dafür eine Schichtzulage bekommen. "

An was für ein Schichtsystem denkt denn der AG? Soll überhaupt Nachtarbeit geleistet werden?

G
gironimo

17.12.2011 um 10:24 Uhr

Bei Schichtzulagen sehe ich auch den Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG, der ja auch dann gilt, wenn "üblicher Weise" Dinge per Tarif geregelt werden. Und dies ist bei Schichtzulagen nun mal der Fall.

Trotzdem könntet Ihr Euch natürlich bei der Einführung des Schichtsystems quer legen und erst zustimmen, wenn Euch der AG sein Zulagensystem überzeugend erleutert hat.

Denkbar wäre natürlich auch ein Haustarif (Gewerkschaftsmitglieder vorausgesetzt.).

P
Peanuts

17.12.2011 um 10:38 Uhr

"Denkbar wäre natürlich auch ein Haustarif (Gewerkschaftsmitglieder vorausgesetzt.)."

Was soll dieser mehr oder weniger unsinnige Hinweis? Wer soll den denn verhandeln??

N
nicoline

17.12.2011 um 19:01 Uhr

Wer soll den denn verhandeln?? Die Gewerkschaft mit dem AG, auf Hinweis des BR, der dann evtl. xx Mitglieder in der Tarifkommission hat, was die Gewerkschaft aber wohl nur bei einem bestimmten Organisationsgrad in der Firma übernehmen wird!

Ihre Antwort