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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wegfall von Schichtzulagen - ein Nachteil, der durch einen Interessenausgleich ausgeglichen werden kann ?

T
trom-peter
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Mitarbeiter, die vorher in Wechselschicht (Früh,Spät,Nacht)gearbeitet haben, nun nur noch in der Frühschicht eingesetzt werden und ihnen dadurch Einkommenseinbußen durch Verlust der Schichtzulagen entstehen, ist dies ein Nachteil, der durch einen Interessenausgleich ausgeglichen werden kann ?

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Community-Antworten (1)

B
Blonderengel

13.12.2008 um 10:07 Uhr

Mann kann es versuchen , sich mit den AG zu einigen, aber ich glaub nicht, dass Ihr auch im Interressenausgleich diese Zulage bekommen werdet. Die Nachtschichtzulage wird nur für die Mitarbeiterin und Mitarbeitergezahlt die auch wirklich an der Nachtschicht teilnehmen, solltet Ihr doch auf ein Interessenausgleich verhandeln, kann es später zu konflikten kommen. Benachteiligung der Kollegen und Kolleginnen die schon immer keine Nachtschicht machen.

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