Reduzierung der Arbeitsstunden - darf der Abeitgeber einfach die bestehenden Verträge von 38 Std auf 32 Std in der Woche runter reduzieren?
Hallo, darf der Abeitgeber einfach die bestehenden Verträge von 38 STd auf 32 STD in der Woche runter reduzieren?? Die Verträge sind schon älter als 5 Jahre.
Community-Antworten (4)
16.02.2008 um 17:35 Uhr
hallo Lisa Mit einverständnis des AN kann der AV geändert werden. Einseitig kann der AV nicht verändert werden. SOllten jedoch Vereinbarungen darüber bestehen, könnte eine einseitige Änderung möglich sein.
mfg
16.02.2008 um 19:38 Uhr
Zur Reduzierung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenarbeitsvolumens bedarf es die Zustimmung des Betroffenen oder aber einer Änderungskündigung.
18.02.2008 um 17:24 Uhr
Bei vollem Lohnausgleich ist das doch garnicht so verkehrt!
18.02.2008 um 18:29 Uhr
VIONÄR selbst bei vollem Lohnausgleich bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters oder aber einer Änderungskündigung.
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