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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reduzierung der Arbeitsstunden - darf der Abeitgeber einfach die bestehenden Verträge von 38 Std auf 32 Std in der Woche runter reduzieren?

L
Lisa71
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der Abeitgeber einfach die bestehenden Verträge von 38 STd auf 32 STD in der Woche runter reduzieren?? Die Verträge sind schon älter als 5 Jahre.

6.72304

Community-Antworten (4)

B
betriebsrat

16.02.2008 um 17:35 Uhr

hallo Lisa Mit einverständnis des AN kann der AV geändert werden. Einseitig kann der AV nicht verändert werden. SOllten jedoch Vereinbarungen darüber bestehen, könnte eine einseitige Änderung möglich sein.

mfg

DAH
Der alte Heini

16.02.2008 um 19:38 Uhr

Zur Reduzierung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenarbeitsvolumens bedarf es die Zustimmung des Betroffenen oder aber einer Änderungskündigung.

V
VIONÄR

18.02.2008 um 17:24 Uhr

Bei vollem Lohnausgleich ist das doch garnicht so verkehrt!

DAH
Der alte Heini

18.02.2008 um 18:29 Uhr

VIONÄR selbst bei vollem Lohnausgleich bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters oder aber einer Änderungskündigung.

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