Erstellt am 27.01.2012 um 09:16 Uhr von gironimo
Wir haben ebenfalls entsprechende Hygiene- und Sauberkeitsregeln. Bei uns darf aber außerhalb der "normalen" Pausenzeiten geraucht werden. Allerdings muß ein- und ausgestochen werden (Raucherpausen). Wegen der langen Zeiten, die dadurch entstehen (da kommen schnell 20min zusammen), wird plötzlich nur noch in den eigentlichen Pausenzeiten geraucht - und niemand hat zittrige Hände.
Erstellt am 27.01.2012 um 09:32 Uhr von Franklin
@ gironimo
Ich schicke dir gerne mal unsere Raucher vorbei...
Erstellt am 27.01.2012 um 09:50 Uhr von gironimo
Erstellt am 27.01.2012 um 09:53 Uhr von rkoch
In diesem Zusammenhang ein IMHO interessantes Urteil: BAG, Urteil vom 19. 1. 1999 - 1 AZR 499/98
Tenor: Die Frage wann und wo geraucht werden darf ist allein Frage der Betriebspartner und hängt von den betrieblichen Umständen ab.
Also kann der AG das gerne fordern, aber so lange es dafür keine zwingenden Gründe und keine milderen Mittel gibt kann er nur versuchen das vor der Einigungsstelle durchzusetzen.
Wenn der "betriebliche Ablauf" tatsächlich gestört wird, wäre das für mich ein zwingender Grund.
Auf der anderen Seite:
> Die Raucher sollen außerhalb der gesetzlichen Pausen wie gehabt ausstempeln. Dieser Punkt ist klar.
Da frage ich mich, was "wie gehabt" bedeuten soll.
Wenn es bedeuten soll: Das haben wir schon immer so gemacht, dann frage ich mich, warum JETZT plötzlich das ganze den "betrieblichen Ablauf" stören soll, war doch offenbar bisher auch nicht so (wie gehabt).
Falls es bedeuten soll: Wir wollen das jetzt so einführen und (wie gehabt) sagen die Gerichte das der AG das Recht hat diese "Pausen" abstempeln zu lassen, dann frage ich mich was BISHER gelebt wurde (in Anbetracht der Hygienevorschriften)......
Kleiner Hinweis: Alle Urteile sagen aus, dass der AG bei AN die bisher AM ARBEITSPLATZ geraucht haben und die jetzt wegen Ausspruchs eines Rauchverbots den Arbeitsplatz verlassen (also eine Arbeitsunterbrechung (Pause) machen) müssen, verlangen kann das diese Pause unbezahlt ist (logisch).
IMHO bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn die AN schon IMMER eine (bezahlte) Pause machen mussten um zu rauchen (weil am Arbeitsplatz schon immer ein Rauchverbot existierte z.B. aus hygienischen Gründen), dann hat er das so akzeptiert und kann nicht mehr verlangen das diese schon immer existierende Pause jetzt abgestempelt wird.....
Aber darüber kann man wohl streiten..... Es gibt auf jeden Fall auch einige Beispiele wo das Rauchen zur AZ gewertet wurde, z.B. im Akkord wo ohnehin nur die Leistung, also nicht die AZ bezahlt wird (wozu also sollten die Ausstempeln? Wenn sie weniger Arbeiten gibts weniger Geld....)