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Rauchen nur noch in den gesetzlichen Pausen?

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Franklin
Jan 2018 bearbeitet

Sorry, wenn die Frage schon ein paar mal gestellt wurde, aber unser AG ist mal wieder mit einer Super Idee an den Betriebsrat herangetreten.

Das Rauchen innerhalb des Gebäudes soll verboten werden. Dieser Punkt ist klar. Für die Raucher soll es kurze Wege und ein Dach über den Kopf geben. Auch dieser Punkt ist auch klar. Die Raucher sollen außerhalb der gesetzlichen Pausen wie gehabt ausstempeln. Dieser Punkt ist klar.

Nun kommt der Hammer: Der AG will, dass nur noch in den gesetzlichen Pausen geraucht werden darf, weil der betriebliche Ablauf in der Produktion wegen der extremen Hygiene-Vorschriften gestört wird. Alleine das Umkleiden und Desinfizieren pro hinausgehen und hineingehen aus dem Hygienebereich dauert jeweils ca. fünf Minuten.

Wie können oder sollen wir uns als Betriebsrat gegen diese Forderung das Rauchen nur in den gesetzlichen Pausen wehren? Wenn möglich mit Quellenangabe.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

27.01.2012 um 10:16 Uhr

Wir haben ebenfalls entsprechende Hygiene- und Sauberkeitsregeln. Bei uns darf aber außerhalb der "normalen" Pausenzeiten geraucht werden. Allerdings muß ein- und ausgestochen werden (Raucherpausen). Wegen der langen Zeiten, die dadurch entstehen (da kommen schnell 20min zusammen), wird plötzlich nur noch in den eigentlichen Pausenzeiten geraucht - und niemand hat zittrige Hände.

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Franklin

27.01.2012 um 10:32 Uhr

@ gironimo Ich schicke dir gerne mal unsere Raucher vorbei...

G
gironimo

27.01.2012 um 10:50 Uhr

.... erbarmen !!!! ....

R
rkoch

27.01.2012 um 10:53 Uhr

In diesem Zusammenhang ein IMHO interessantes Urteil: BAG, Urteil vom 19. 1. 1999 - 1 AZR 499/98

Tenor: Die Frage wann und wo geraucht werden darf ist allein Frage der Betriebspartner und hängt von den betrieblichen Umständen ab.

Also kann der AG das gerne fordern, aber so lange es dafür keine zwingenden Gründe und keine milderen Mittel gibt kann er nur versuchen das vor der Einigungsstelle durchzusetzen.

Wenn der "betriebliche Ablauf" tatsächlich gestört wird, wäre das für mich ein zwingender Grund.

Auf der anderen Seite:

Die Raucher sollen außerhalb der gesetzlichen Pausen wie gehabt ausstempeln. Dieser Punkt ist klar.

Da frage ich mich, was "wie gehabt" bedeuten soll. Wenn es bedeuten soll: Das haben wir schon immer so gemacht, dann frage ich mich, warum JETZT plötzlich das ganze den "betrieblichen Ablauf" stören soll, war doch offenbar bisher auch nicht so (wie gehabt).

Falls es bedeuten soll: Wir wollen das jetzt so einführen und (wie gehabt) sagen die Gerichte das der AG das Recht hat diese "Pausen" abstempeln zu lassen, dann frage ich mich was BISHER gelebt wurde (in Anbetracht der Hygienevorschriften)......

Kleiner Hinweis: Alle Urteile sagen aus, dass der AG bei AN die bisher AM ARBEITSPLATZ geraucht haben und die jetzt wegen Ausspruchs eines Rauchverbots den Arbeitsplatz verlassen (also eine Arbeitsunterbrechung (Pause) machen) müssen, verlangen kann das diese Pause unbezahlt ist (logisch).

IMHO bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn die AN schon IMMER eine (bezahlte) Pause machen mussten um zu rauchen (weil am Arbeitsplatz schon immer ein Rauchverbot existierte z.B. aus hygienischen Gründen), dann hat er das so akzeptiert und kann nicht mehr verlangen das diese schon immer existierende Pause jetzt abgestempelt wird.....

Aber darüber kann man wohl streiten..... Es gibt auf jeden Fall auch einige Beispiele wo das Rauchen zur AZ gewertet wurde, z.B. im Akkord wo ohnehin nur die Leistung, also nicht die AZ bezahlt wird (wozu also sollten die Ausstempeln? Wenn sie weniger Arbeiten gibts weniger Geld....)

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