Hallo, wir vom BR wollen uns die Arbeitszeiten der letzten 3 Monate von bestimmten Mitarbeitern zeigen lassen. Gibt es hier für eine rechtliche Grundlage oder gilt hier der Datenschutz?
Wir glauben das Mitarbeiter trotz Kurzarbeit und der damit in der BV Verbot von Überstunden, welche leisten und das mit wissen des AG.
Gruß

Tuete