Frage zur Abrechnung
Hallo zusammen,
im BR ist folgendes Thema aufgekommen.
Vertriebsmitarbeiter bekommen 60% Fixum + 40% variablen, leistungsbezogenen Anteil + Extrabonus für Zusatzverkäufe. Die 40% variabel errechnen sich aus 3 Zielen. Erreicht man jedoch ein Ziel nicht zu min. 50% gibts gar nichts.
Ist sowas erlaubt. Wo kann ich mich informieren. Können die Ziele in Zusammenhang gebracht werden? Dürfen die Ziele von Monat zu Monat immer weiter angehoben werden?
Liebe Grüße
Community-Antworten (12)
24.01.2012 um 15:55 Uhr
Das Ganz ist zwar erlaubt, doch das was und wie müsste/sollte geregelt sein. Also muss man dort nachsehen was geregelt ist.
Solche fällt auch unter Vertragsfreiheit.
Der BR sollte prüfen wo sich hier ggf. MB ergibt?
24.01.2012 um 16:14 Uhr
§ 87 BetrVG 1/11
24.01.2012 um 16:42 Uhr
Oftmals sind solche Regelungen aber auch abschließend im ArbV/TV geregelt, dann hilft der § 87 1/11 nicht weiter.
24.01.2012 um 17:01 Uhr
Nur 60% Fix - das halte ich schon für bedenklich. Wie hier schon geschrieben wurde: Im Tarifvertrag nachlesen und sofern dieser Spielraum läßt (oder nicht gilt) die Mitbestimmung bei Prämienregelungen nutzen.
24.01.2012 um 17:11 Uhr
60/40er Regelungen sind im Vertrieb sehr oft die Regel.
Man sollte sich immer vor Vertragsabschluss schlau machen..
24.01.2012 um 17:13 Uhr
Im Arbeitsvertrag ist nur die 60/40 Regelung festgehalten. Die Ziele für die 40% werden per Excel versendet. Einen TV gibt es nicht.
MB für Prämienregelung fehlt dem BR komplett die Ahnung...
@ kunzundhinz: vorher schlau machen... die Ziele werden quartalsweise geändert und neu ausgerichtet.
Ohje
24.01.2012 um 17:26 Uhr
@Marvin
die Mitbestimmung ist da wenn der BR keine Ahnung hat muss er sich schlau machen. Fortbildungen bietet unter anderem der Forumbetreiber.
24.01.2012 um 17:35 Uhr
MB für Prämienregelung fehlt dem BR komplett die Ahnung...
Das lässt sich ja ändern... Fangen wir mal damit an: http://www.waf-seminar.de/seminargruppe/der-aussendienst/BR104
Machen hier weiter: http://www.waf-seminar.de/seminargruppe/leistungsorientierte-verguetungssysteme/BR150
Und gucken uns dies noch an: http://www.waf-seminar.de/seminargruppe/zielvereinbarung-personalbeurteilungsgespraeche-leistungsverguetung/BR315
Und wenn das alles nicht hilft, lassen wir uns beim Seminaranbieter telefonisch beraten.
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die Ziele werden quartalsweise geändert und neu ausgerichtet.
Ja. Aber nicht ohne Euch -> Mitbestimmung nach 87.1.10+11
24.01.2012 um 17:41 Uhr
Oh klasse und vielen Dank.
Die Firma ist eine deutsche GmbH. Uns sagte man immer, dass die Ziele europ. einheitlich vergeben werden. Aus Frankreich.
Deswegen hat man sich bis dato zurückgehalten.
Danke auf jeden Fall schonmal an alle Antwortgeber.
24.01.2012 um 19:28 Uhr
Frag eure GF ob es einen einheitlichen europäichen Markt gibt.
24.01.2012 um 21:56 Uhr
MarvinW
@ kunzundhinz: vorher schlau machen... die Ziele werden quartalsweise geändert und neu ausgerichtet.
Ohje
...........
auch dieses fällt darunter "vorher schlau machen". Also bevor man den ArbV unterschreibt, was gehört dazu und wie wird es umgesetzt. Klar diese Frage beim Einstellungsgespräch ist ungeschickt, aber dafür gibt es ja BR um diese zu fragen außerhalb des Einstellungsgespräch.
Es ist nur leider so, jeder macht sich vor dem Auto oder Fernsehkauf mehr schlau als vor dem Unterschreiben des viel wichtigeren ArbV.
25.01.2012 um 10:39 Uhr
Könnte aber auch daran liegen, dass es für die überwiegende Mehrheit deutlich einfacher ist einen neuen Fernseher zu bekommen, als einen neuen Arbeitsvertrag - oder überhaupt erstmal einen
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