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Anspruch auf sachlich richtige Abrechnung

B
BRmicha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Mal eine Frage in Sachen Lohn-/Gehaltsabrechnung:

Eine unserer Mitarbeiterinnen hat im Zuge einer Stundenreduzierung aus der Lohnbuchhaltung eine falsche Gehaltsabrechnung bekommen. Sie hat den Makel reklamiert und bekommt nun im kommenden Monat den richtigen Betrag ausgezahlt.

Nun möchte sie aber dazu auch eine sachlich richtige Gehaltsabrechnung haben. Buchhaltung ziert sich, ist wohl mit Abrechnungssoftware irgendwie problematisch.

Daraus folgt die Frage: Hat sie einen Rechtsanspruch auf eine richtige Abrechnung, oder muss sie sich damit zufriedengeben, das Geld nun korrekt überwiesen zu bekommen?

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Community-Antworten (1)

S
StuWa

15.03.2010 um 17:44 Uhr

Hallo BRmicha,

der Anspruch auf Abrechnung ergibt sich aus § 108 Abs.1 GewO. Ein Anspruch auf Abrechung entfeällt nur dann, wenn sich das Arbeitsentgelt gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht verändert hat (§ 108 Abs.2 GewO). Aber hier ist ja das genaue Gegenteil der Fall.

(Edit hat Tippfehler entdeckt .... wer noch weitere findet, darf sie behalten)

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