Urlaub max. bis zum 31.3 des Folgejahres wegnehmen
Hallo alle zusammen .
Ich arbeite in einen Schlosser-betrieb mit ca. 190 MA.
Tarifliche Wochenarbeitszeit liegt bei 37 Std. 5 x 7,4 Std. Wir arbeiten aber regelmäßig 40 Std die Woche.
Davon gehen 3 Std. auf einen Zeitkonto. Das Zeitkonto wird am Ende des Jahres mit 25 % ausgezahlt. Also die Std können mit 25% ausgezahlt werden. Oder nur die 25% auf die Std. Die angesammelten Std können auch stehe bleiben.
Das ist ja soweit auch in Ordnung , denke ich.
Nun haben wir tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tage. In unseren Betrieb kann man den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen , auch über den 31.03 . Viele MA haben weit über 30 Urlaubstage die sie in neue Jahr mitnehmen.
Nun meine frage,
Dies sagen wir mal 30 Tage die sie da mitnehmen haben sie ja in letzten Jahr gearbeitet. 30 x 7,4 Std = 222 Std.
Also 222 Std mehr als sie mussten.
Sollten für diese Std nicht auch diese 25% anfallen?
Falls ihr fragen haben solltet, Bitte fragen.
MfG skyline
Community-Antworten (13)
22.01.2012 um 22:16 Uhr
"In unseren Betrieb kann man den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen , auch über den 31.03 . Viele MA haben weit über 30 Urlaubstage die sie in neue Jahr mitnehmen. ... Sollten für diese Std nicht auch diese 25% anfallen?"
Es kann nicht wirklich das Ansinnen eines BRs sein, KollegInnen dafür "belohnen" zu wollen, dass sie ihren Anspruch auf Erholungsurlaub nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahr nehmen.
Eine solche Regelung ist aus meiner Sicht strikt abzulehnen.
22.01.2012 um 22:25 Uhr
Ja es ist schon richtig das der BR das nicht unterstützen sollte.
Aber es ist mal seit 2 Jahrzehnten der Fall das der Urlaub mitgenommen wird.
Die MA machen das auch mit und wollen es auch zum grössten Teil so.
Wie sieht es mit den 25% nun aus? Rein rechtlich oder tariflich ist hier nichts geregelt.
Nur das der Urlaub ja bis zum Jahreende bzw. bis 31.03.
????????
22.01.2012 um 23:25 Uhr
Weder das Bundesurlaubsgesetz noch fuer tariflichen Mehrurlaub TV sehen solches vor. Auch die laengere Uebertragung sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr sieht das Gesetz dann gf den Verfall vor. Das ist auch richtig so, da solches dem Erholungszweck des Urlaubes wiederspricht.
Der BR sollte auch hier auf die Einhaltung des Gesetzes achten und hinwirken.
Der BR sollte und muesste auch hier darauf hinwirken das Personal zusaetzlich eingestellt wird, da ja hier dringender Bedarf wohl besteht, bei solcher Menge von Mehrarbeit und Urlaubsrueckstaenden,
Daher sollte und muesste der BR auch einmal aus diesen Gruenden NEIN zu Mehrarbeit sagen. Denn der BR hat auch eine Verantwortung betreffen Ueberbelasstung der AN zu vermeiden.
23.01.2012 um 11:06 Uhr
Das ist alles richtig was du da sagst kurzarbeiter. Aber auf meine konkrete frage wurde immer noch nicht eingegangen.
Sie lautet müsste der Chef nicht auch auf die Stunden 25% zahlen?
Das es nicht richtig ist den Urlaub so mitzunehmen gebe ich euch recht. Aber das mal ausgeschlossen , wie sieht es mit dem % aus?
MfG
23.01.2012 um 11:17 Uhr
Nein, muss er nicht. Er muss nicht mal der Übertragung ins neue Jahr zustimmen, wenn der Urlaub im alten Jahr nie beantragt wurde (oder es eine allgemeine Urlaubssperre gab oder der MA länger krank war).
23.01.2012 um 11:50 Uhr
Der Urlaub ist nur im Ausnahmefall abzugelten. Daher sehe ich keine Chance für dein Anliegen. es sei denn euer AG und ihr stört euch nicht an geltenden Gesetzen.
23.01.2012 um 14:29 Uhr
Überstunden sind die über die tariflich oder vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehenden Stunden. Wo entstehen bei deiner Rechnung Überstunden?
23.01.2012 um 16:41 Uhr
Oder anders herum:
Urlaub ist eine gesetzliche Verpflichtung der Freistellung ohne Lohnabzug. Vielmehr: In TV wird oft für genommenen (!) Urlaub eine Mehrvergütung (z.B. das 1,5fache des regulären Lohns) fällig.
Wird die Freistellung nicht in Anspruch genommen, so werden daraus keine Überstunden, sondern es bleibt normale Arbeitszeit. Also KANN dafür natürlich auch kein Mehrarbeitszuschlag anfallen.
Etwas anderes wäre das Konstrukt: Urlaub genommen und trotzdem gearbeitet. Da dann jede gearbeitete Minute mehr als die an diesem Tag fällige Arbeitszeit wäre (denn die beträgt im Urlaub NULL), dann WÄRE das quasi Mehrarbeit. Aber dieses Konstrukt ist UNZULÄSSIG. Wird an einem Tag an dem Urlaub vorgesehen ist gearbeitet, so ist der Urlaub dadurch aufgehoben, denn Urlaub dient nach Gesetz der Erholung und Arbeit ist an diesem Tag UNMÖGLICH, sonst ist der Urlaub unterbrochen und der Tag wird wieder zum Arbeitstag.
Egal wie man es also dreht und wendet: Bei Urlaub hört der Spaß auf, nicht genommener Urlaub wird niemals zur Mehrarbeit und damit wird niemals ein Zuschlag fällig.
23.01.2012 um 19:22 Uhr
Hallo noch einmal.
Schön das ihr euch so viele Gedanken über meine Frage macht.
Aber ich glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Will es mal in Zahlen rüberbringen.
ALSO;
Sagen wir Arbeit 220 Tage a 8 Std davon sind 0,6 Std Überstunden . 220 x 0,6 sind 132 Std +30 Urlaubstage
Diese Überstunden gehen auf das Zeitkonto , dieses kann abgefeiert werden oder ausgezahlt werden inerhalb eines Jahres. Sind am Ende des Jahres noch Stunden auf dem Konto , so werden sie mit 25% vergütet.
Wenn ich nun 15 Tage Urlaub in Jahr habe so hab ich ja auch 15 x 7,4 Std =111 std mehr gearbeitet als ich müsste. Also in Prinzip 111 Std auf den Zeitkonto gutgeschrieben.
Ich weiß es ist nicht richtig das der Urlaub nicht mitgenommen werden kann und zur Erholung in dem Zeitraum von 1 Jahr abgegolten werden sollte.
Mir ist lediglich die Rechnung wichtig und ob ich logisch recht habe.
Danke für eure mühe
24.01.2012 um 09:02 Uhr
Deine Rechnung sehe ich folgendermaßen:
Sagen wir Arbeit 220 Tage a 8 Std davon sind 0,6 Std Überstunden . 220 x 0,6 sind 132 Std +30 Urlaubstage
Es sind nicht 30 Urlaubstage sondern 30 Tage Freizeitausgleich. Es ist außerdem ein zinsloses darlehen an den AG.
Wenn ich nun 15 Tage Urlaub in Jahr habe so hab ich ja auch 15 x 7,4 Std =111 std mehr gearbeitet als ich müsste. Also in Prinzip 111 Std auf den Zeitkonto gutgeschrieben.
Nochmal Urlaub kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Und da kannst du rechnen wie du willst, Urlaubstage sind keine Überstunden.
24.01.2012 um 10:17 Uhr
Wenn ich nun 15 Tage Urlaub in Jahr habe so hab ich ja auch 15 x 7,4 Std =111 std mehr gearbeitet als ich müsste. Also in Prinzip 111 Std auf den Zeitkonto gutgeschrieben.
Nein und nochmals nein. Du hast 15 Tage des Dir zustehenden Urlaubs grundlos nicht genommen. Schön für den ArbGeb - der Urlaub verfällt ersatzlos.
24.01.2012 um 14:07 Uhr
Deine Rechnung müsste lauten 260 x 0,6 = 156 Stunden Wenn du das ganze Jahr keinen Urlaub genommen hast und immer die zusätzlichen 3 Std. pro Woche müsstest du diese 156 Std. pro Jahr auf dem Konto haben.
LG Angie
26.01.2012 um 16:17 Uhr
Ja Angie das ist richtig gerechnet.
Verwandte Themen
Urlaub max. bis zum 31.3 des Folgejahres wegnehmen
Wann erlischt der Jahresurlaub. Ein Passus aus unseren Manteltarifvertrag sagt am 31.03 Marz des Folgejahres es sei den ( 6. Der Urlaubsanspruch erlischt drei Monate nach Ablauf des Kalend
Umgang mit tägl. Arbeitszeiten >10?
Hallo, wir bekommen von der Personalabteilung jeden Monat u.a. eine Auflistung von Überschreitungen der tägl. Arbeitszeit von 10 Stunden, hier ein Beispiel Datum Name Ist Soll 18.0
Verfällt der Urlaub bei längerer Krankheit?
Guten Morgen zusammen! Bräuchte heute rasche Hilfe zu folgendem: Angenommen, du bist genau 6 Monate krank, vom 1.2. bis 30.7.2009. Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Wird denn gesetz
Änderung bestehender BV (Arbeitszeit)- rechtens?
Moin moin, Unser BR hat ohne Info an die Belegschaft mit der GF folgende BV - Änderungen eingeführt bzw. beschlossen: Jeder MA darf 96 plus Stunden und 77 minus Stunden machen. Der jeweilige AL ha
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: