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Urlaub max. bis zum 31.3 des Folgejahres wegnehmen

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Wann erlischt der Jahresurlaub.

Ein Passus aus unseren Manteltarifvertrag sagt am 31.03 Marz des Folgejahres es sei den

( 6. Der Urlaubsanspruch erlischt drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei

denn, dass er erfolglos geltend gemacht wurde oder dass der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte. Liegt eine ununterbrochene Krankheit während eines gesamten Kalenderjahres vor und dauert diese Krankheit auch noch am 31.03. des folgenden Kalenderjahres an, so erlischt der Anspruch für das zurückliegende Kalenderjahr, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist durch einen Betriebsunfall/Wegeunfall im Sinne des SGB (Sozialgesetzbuch) verursacht..

Nur wie lange gilt er dann?

1.10203

Community-Antworten (3)

S
Streikposten

12.02.2012 um 21:32 Uhr

Betreffend Krankheit hat der MTV die neue EuGH Rechtsprechung nich nicht beachtet. Betrifft aber dann auch nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch.

BR sollten die EuGH Rechtsprechung aber kennen, ging ja genügend durch die Medien.

Weiter, auch diese gesetzl. (EuGH) Anspruch schütz bekanntlicher weise nicht unbeschränkt, was ja auch durch die Medien ging. Letztlich behinnt auch der Verfall wenn nach Genesung der Urlaub nicht sofort angetreten wird.

W
wahlvst

12.02.2012 um 21:36 Uhr

Bei Verständnisfragen zu einem TV wendet man sich an einfachsten an die Gewerkschaft dort erhlt man dann Antworten, sofern man Mitglied ist.

S
Skyline

12.02.2012 um 21:40 Uhr

Ja bin Mitglied der IGM :

Wollte aber hier auch erst mal fragen.

MfG

Suche mal was von EuGH Rechtsprechung

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