Urlaub max. bis zum 31.3 des Folgejahres wegnehmen
Wann erlischt der Jahresurlaub.
Ein Passus aus unseren Manteltarifvertrag sagt am 31.03 Marz des Folgejahres es sei den
( 6. Der Urlaubsanspruch erlischt drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei
denn, dass er erfolglos geltend gemacht wurde oder dass der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte. Liegt eine ununterbrochene Krankheit während eines gesamten Kalenderjahres vor und dauert diese Krankheit auch noch am 31.03. des folgenden Kalenderjahres an, so erlischt der Anspruch für das zurückliegende Kalenderjahr, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist durch einen Betriebsunfall/Wegeunfall im Sinne des SGB (Sozialgesetzbuch) verursacht..
Nur wie lange gilt er dann?
Community-Antworten (3)
12.02.2012 um 21:32 Uhr
Betreffend Krankheit hat der MTV die neue EuGH Rechtsprechung nich nicht beachtet. Betrifft aber dann auch nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
BR sollten die EuGH Rechtsprechung aber kennen, ging ja genügend durch die Medien.
Weiter, auch diese gesetzl. (EuGH) Anspruch schütz bekanntlicher weise nicht unbeschränkt, was ja auch durch die Medien ging. Letztlich behinnt auch der Verfall wenn nach Genesung der Urlaub nicht sofort angetreten wird.
12.02.2012 um 21:36 Uhr
Bei Verständnisfragen zu einem TV wendet man sich an einfachsten an die Gewerkschaft dort erhlt man dann Antworten, sofern man Mitglied ist.
12.02.2012 um 21:40 Uhr
Ja bin Mitglied der IGM :
Wollte aber hier auch erst mal fragen.
MfG
Suche mal was von EuGH Rechtsprechung
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