Hallo,
ich bin BR-Vorsitzender in einem privaten Dienstleistungsunternehmen.
Wir haben knapp 200 Mitarbeiter in verschiedenen karitativen Teileinrichtungen.
Da in verschiedenen Einrichtungsteilen seit mehreren Jahren immer wieder Überlastungsanzeigen vorliegen ist eine BV Arbeitszeit in Planung.
Nun hat der AG in einem Einrichtungsteil
Mitarbeiter für einen Arbeitskreis bestimmt, sie vorinformiert und mit ihnen verhandelt. Der Betriebsrat wurde noch nicht offiziell informiert.
Nun wurde dem BR bekannt, dass der Geschäftsführer die vom Arbeitskreis ausgearbeitete Fassung der Belegschaft dieses Einrichtungsteils vorlegen will und evtl. auch darüber abstimmen lassen will.
ich meine dies ist rechtlich nicht zulässig, da er die Mitbestimmung des BRs aushelbelt.
Wie seht ihr das? haben wir Unterlassungsanspruch?