Ist das Mitbestimmungrecht bei Umstrukturierungen nach Maßgabe des Unbundlings ausgehebelt?
Hallo und guten Abend!
Wir als BR haben in der letzten Woche erfahren, dass unsere GL eine Neustrukturierung der Firma zusammen mit den Abteilungsleitern (alle Wahlberechtigt und keine leitenden Angestellten - aber auch kein einziges BRM!!!) erarbeitet hat. Wir haben darauf hin den GL eingeladen uns Rede und Antwort zu stehen, ob der unterlassenen Einbeziehung des BR's.
Gestern nun hatten wir diese Sitzung und der GF hat uns erklärt, dass wir nach § 111 BetrVG nicht einmal beratende Funktion zugestanden bekämen, weil diese Organisationsänderung beruhe einzig und allein auf den rechtlichen Maßgaben für Energieversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur. Diese Umstrukturierung soll angeblich auch dazu beitragen, die Vorgaben und Verordnungen bezgl. des Unbundlings umzusetzen und die gesellschaftsrechtlich Trennung so weit vorzubereiten, dass in einer "Nacht- und Nebelaktion" die tatsächliche Trennung von einer Minute auf die andere umgesetzt werden kann. Wir sind auch zusätzlich dabei, einen Betriebszweig auf eine komplett andere Arbeitsweise und damit auch eine komplett andere Arbeitsoganisation umzustellen. Die Planungen sind bereits so weit fortgeschritten, dass die dafür nötigen finanziellen Mittel bereits im Haushaltsplan für das nächste Jahr "bewilligt" wurden. Dies hat aus Sicht der GF Priorität, weil dann das Personal zur nötigen Schichtführung um die Hälfte reduziert werden kann.
Unsere Sicht der Dinge ist die:
Wir sind zu dieser Umstrukturierungsplanung nicht beratend angehört worden, obwohl wir aufgrund des Buschfukes bereits im Sommer wiederholt darauf bestanden haben.
Als Antwort bekamen wir immer nur, dass dies nur zur Feststellung des Iststandes dient, und wenn die Planungsphase beginnt, wir "selbstverständlich" rechtzeitig informiert werden würden.
Nun wissen wir aus dem Gespräch von Gestern, dass die neue Struktur bereits durch die noch fehlende Unterschrift des zweiten GF's ratifiziert wird. Dies sei noch nicht geschehen. Da dieser zweitre GF aber heute bereits wieder im Hause ist, denken wir zu wissen, dass diese Unterschrift also auch schon geleistet wurde. Zumal einige Abteilungen bereits seit Montag nach der neuen Struktur arbeiten und die ersten restrukturierungskaßnahmen greifen.
Der GF sagte in der Sitzung gestern, dass es lediglich maximal drei MitarbeiterInnen beträfe, denen ein möglicher Nachteil aus der neuen Struktur entstehe und er daher die die Anwendung des § 111 BetrVG nicht umsetzen könne, weil ja die Beteiligung nur erforderlich wäre, wenn es einen größeren Teil der MitarbeiterInnen beträfe.
Auch gilt für unsere Legitimation der § 111 BetrVG weil nach der gültigen Rechtsprechung mindestens 5 % der MitarbeiterInnen von diesen Maßnahmen betroffen sein müssen. Bereits mit 5 MitarbeiterInnen haben wir diese Hürde schon überschritten. Aus unserer Sicht sind von diesen Maßnahmen mehr als 15 MitarbeiterInnen nachteilig betroffen und von daher haben doch sehr wohl ein Beteiligungsrecht.
Ausserdem sei es - so durch die Blume gesagt - auch zu teuer, wenn wir nun auch noch über dieses Thema Sitzungen abhielten. So koste jede Stunde die wir in einer BR-Sitzung verbringen einen ganzen Arbeitstag. Dies sollten wir uns doch bitte mal vor Augen führen... Meine Frage: Was können wir tun? Und wird durch das Unbundling das Mitbestimmungsrecht des BR ausgehebelt?
Community-Antworten (1)
20.12.2007 um 16:41 Uhr
Also mal ganz einfach der BR ist sofern er sich mit Betriebsabläufen beschäftigt ist immer dazu berechtigt Sitzungen zu Themen abzuhalten. Jetzt ist die Frage ob ihr Klage auf Herausgabe erheben wollt oder feststellen lass wollt ob ihr denn zuständig seid. Einfach wird´s wenn eine/r der MitarbeiterInnen versetzt werden soll. Dann seid ihr nämlich eh mal zu beteiligen. Vielleicht so mal das Pferd aufzäumen.
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