Betr.VG durch Gesellschaftervertrag ausgehebelt - "Leiterstellen" ohne MB des BR vergeben?
Hallo! Folg.Problem: Wr sind eine gemeinnützige GmbH. Wir haben einen GF und einen Prokuristen. Alle anderen MA sind unabhängig von der Stellung im Betrieb gleichgestellt. Auch der Wohnheimleiter, dessen Stelle momentan nicht besetzt ist. Die Neubesetzung steht unmittelbar bevor, so die Info vom GF. Der BR hat alle Bewerbungsunterlagen abgefordert, um sein MBR wahrzunehmen. Abgeschmettert...: Lt. Gesellschaftervertrag werden diese "Leiterstellen" ohne MB des BR vergeben. Kann das o.k. sein ? Da wird das Betr.VG ja völlig ausgehebelt.
Community-Antworten (2)
14.06.2007 um 16:26 Uhr
@zacken Krieg oder Frieden?
14.06.2007 um 18:04 Uhr
Hallo zacken,
auf leitende Angestellte findet das BetrVG keine Anwendung, aber leitende Angestellte sind nur solche AN die als Mitträger der unternehmerischen Funktion der Leitungsebene zugeordnet werden. Ein wichtiger Punkt für leitende Angestellte ist u.a., wenn sie berechtigt selbständig einzustellen und zu entlassen. Schau mal § 5 BetrVG. Da kannst Du schauen, ob irgendwelche Merkmale zutreffen, wenn nicht dann ist diese Aktion mitbestimmungspflichtig.
Gruß Lotus
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