Regelung für Arbeitszeit und Urlaub
meine frage wäre. bin in der maler und lackierer Branche und wollte wissen,ab wann Arbeitszeit ist. wenn ich in das firmenfarzeug steige und auf die Baustelle gilt das zur Arbeitszeit oder nicht. Habe nur einen Ausbildungsvertrag bin aber schon über 22Jahre in der Firme habe aber keine anderen Vertrag. Brauch ich einen anderen Vertrag muß ich einen Anfordern oder nicht Die zweite Frage wäre ob mein Chef an der neuen Urlaubsregelung sich halten muß die seit 1.1.2012 neu ist. Gruß Daymaler
Community-Antworten (2)
21.01.2012 um 17:20 Uhr
Du solltest Deinen Chef dringend auffordern, mit Dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. Wie habt Ihr Euch denn nach der Lehre geeinigt - per Handschlag?
Ein Reihe von Dingen m ü s s e n schriftlich vorliegen. Hierzu kannst Du mal im Intertnet das Nachweisgesetz lesen (ist gut verständlich) (hier oben den Reiter Urteile u. Gesetze anklicken.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Welche Urlaubsregelung ab 1.1.2012 meinst Du?
Fahrzeit = Arbeitszeit ist ein viel diskutiertes Feld. Wenn Du zunächst in den Betrieb fährst und von dort mit dem Firmenwagen weiter fährst würde ich von Arbeitszeit ausgehen (abweichend wenn Du nur mitfährst oder von zu Hause mit dem Firmenwagen startest.) Im Baugewerbe ist dieser Punkt aber möglicher Weise auch tariflich geregelt (weiß ich nicht).
22.01.2012 um 12:38 Uhr
"Du solltest Deinen Chef dringend auffordern, mit Dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. "
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist doch überhaupt nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn wesentliche Arbeitsbedingungen, wie im NachwG gefordert, schriftlich fixiert werden.
Und wenn nichts schriftlich geregelt wird/wurde, greifen sämtliche Bestimmungen des BGB und in diesem Fall auch zwingend eines TV .
Unstimmigkeiten zwischen AG & AN werden regelmäßig zu Gunsten des AN ausgelegt. Schon aus diesem Grund sollte auch ein AG Interesse daran haben, dem Nachweisgesetz genüge zu tun.
"Im Baugewerbe ist dieser Punkt aber möglicher Weise auch tariflich geregelt (weiß ich nicht)." Es geht nicht um´s Baugewerbe.
"wollte wissen,ab wann Arbeitszeit ist. wenn ich in das firmenfarzeug steige und auf die Baustelle gilt das zur Arbeitszeit oder nicht."
Der Rahmentarifvertrag "Maler & Lackierer" ist allgemeinverbindlich (Ausnahme Saarland). Wenn Du nicht im Saarland arbeitest, solltest Du mal im TV nachsehen, ob eine Regelung existiert.
"Die zweite Frage wäre ob mein Chef an der neuen Urlaubsregelung sich halten muß die seit 1.1.2012 neu ist."
Ja (Ausnahme Saarland). Ab einer Gewerbezugehörigkeit von 22 Jahren oder nach 45. Lebensjahr haben gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub.
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