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Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.

O
Oheim
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, erbitte mir folgende Frage zu beantworten (betr. Bewerbungsunterlagen). Feststellung: Habe mich am 26.11.2011 bei einem mittelstädischen Unternehmen um eine Tätigkeit in der QS auf 400,- € Basis beworben. Am 04.01.2012 kam es zu einem Vorstellungsgespräch. Nach Beendigung des Gespräches bat der Unternehmers, die Bewerbungsunterlagen noch da zulassen. Eine e-mail (06.01.2012) bezüglich Rückgabe meiner Unterlagen wurde nicht beantwortet! Folgerung: Ist der Arbeitgeber verpflichtet (auf Anforderung) die Unterlagen bei nicht Einstellung zurüch zu geben?! Frage: Welchen Weg kann ich einschlagen um wieder an die Unterlagen zu kommen?

Bedanke mich im voraus!

Mit freundlichen Grüssen:

Heinz Ludwig

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

20.01.2012 um 15:00 Uhr

Nö,
er darf sie nur nicht vernichten. Es reicht, wenn er sie zu Abholung bereitliegen läßt. Über leg mal was das Kostet, wenn ein Kleinunternehmen über 100 Bewerbungen zurückschicken muss.

Außerdem am 04. 01. das Gespräch und am 06.01. schon die Rückgabe gefordert. Ist ein bischen schnell! Das dauert oft schon länger...

Wenn kein Interesse mehr deinerseits an der Bewerbung besteht hinfahren und abholen. Aber auf jeden Fall einen Termin abmachen.

O
Oheim

21.01.2012 um 13:36 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, bedanke mich für Ihre Antwort, werde mich entsprechend verhalten. Mfg. Heinz Ludwig

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