In welcher Form muss der AG dem BR die Bewerbungsunterlagen zur Einsicht und Kenntnisname zur Verfügung stellen.
Wer hat die Bewerbungsunterlagen entgegen zu nehmen ?
Wenn sich das Gremium 1 x in der Woche zur Sitzung trifft, können diese Unterlagen dort dem Gremium vorgestellt werden , obwohl die Unterlagen die Fa kurzfristig dazu verlassen. Kann AG darauf bestehen, dass die Bewerbungsunterlagen nur in der Firma eingesehen werden, obwohl er weiß, dass das Gremium sich dort nicht trifft. ?
Vielen Dank für willkommene Tipps