Bewerbungsunterlagen
In welcher Form muss der AG dem BR die Bewerbungsunterlagen zur Einsicht und Kenntnisname zur Verfügung stellen. Wer hat die Bewerbungsunterlagen entgegen zu nehmen ? Wenn sich das Gremium 1 x in der Woche zur Sitzung trifft, können diese Unterlagen dort dem Gremium vorgestellt werden , obwohl die Unterlagen die Fa kurzfristig dazu verlassen. Kann AG darauf bestehen, dass die Bewerbungsunterlagen nur in der Firma eingesehen werden, obwohl er weiß, dass das Gremium sich dort nicht trifft. ? Vielen Dank für willkommene Tipps
Community-Antworten (1)
03.08.2010 um 11:03 Uhr
@ Hitzig, die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind dem BR vorzulegen, d. h. der AG übergibt dem BRV, seinen Stellvertreter oder dem Bevollmächtigten die Unterlagen. Die Unterlagen kann der BR eine Woche prüfen. Aufbewahrungsort ist dann das BR-Büro. Die BRMtgl. sind verpflichtet nach § 79 BetrVG über diese Unterlagen Stillscheigen zu bewahren.
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