Erstellt am 09.09.2008 um 17:53 Uhr von DonJohnson
Moment bitte - langsam mit den jungen Pferden! Der 99er gibt nichts her? Hääää???? Hat eine innerbetriebliche Stellenausschreibung stattgefunden oder habt ihr dieses Recht überhaupt schon eingefordert? Fragen über Fragen...
Eine Qualifikation könnt ihr nicht anführen - die gibt der 99er nciht her - andere von mir eben angesprochen Dinge schon. Auch wie Bewerbungsunterlagen auszusehen haben ist dem Bewerber selber überlassen - umso besser desto besser - wenn er nciht will, ist das ja seine Sache... Weißt du was ich meine?
Aber dennoch gibt der 99er ne Menge her - ist nach dem 87 unser "bester" lach!
Wie schon gesagt - dein zweiter Satz ist schon wichtig: "Die Unterlagen der Mitbewerber sind uns ordnungsgemäß vorgelegt worden." Aller Mitarbeiter? Vollständig? Oder Hat der AG eine Vorauswahl getroffen?
Erstellt am 09.09.2008 um 18:01 Uhr von godesia
Klar, mit der Stellenausschreibung war alles in Ordnung.
Und auch mit dem ordnungsgemäßen Vorlegen der Bewerbungsunterlagen ist das bei uns kein Problem.
Wir sind halt nur der Meinung, dass - im Sinne der Gleichstellung oder Gerechtigkeit gegenüber den Mitbewerbern - auch die Bewerbungsunterlagen der in ausgewählten Bewerberin "vollständig" sein sollten und das angekündigte Zeugnis vor Zustimmung durch den BR vorliegen sollte.
Bisschen schwach, unsere Argumente, oder?
Erstellt am 09.09.2008 um 18:28 Uhr von DonJohnson
Also eigentlich meint der 99er, dass ihr alles bekommen müßt, was auch der AG bekommt. Der darf also nichts zurückhalten.
Was haltet ihr davon, eine BV diesbezüglich zu erwirken? Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb und somit mit dem 87er erzwingbar - da könnt ihr dann sowas regeln - wie gesagt, Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen bedeutet alles was der Bewerber dem AG zur Verfügung gestellt hat - sei es auch mündlich!!!
Erstellt am 09.09.2008 um 18:29 Uhr von DonJohnson
Noch sind alle Bewerber nciht in euerm Bereich, also habt ihr was die Gleichstellung oder Gleichbehandlung da keinen Einfluss - sorry
Erstellt am 09.09.2008 um 21:52 Uhr von godesia
Zitat von don johnson ... wie gesagt, Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen bedeutet alles was der Bewerber dem AG zur Verfügung gestellt hat - sei es auch mündlich!!! .... (sry, weiß nicht, wie man hier zitiert)
Das wäre noch eine Idee: wir erbitten eine schriftliche Zusammenfassung des Bewerbungsgespräches - eine Begründung, weswegen es zu der Auswahl gerade dieser Bewerberin gekommen ist, haben wir schon erhalten. Und eine Betriebsvereinbarung über die Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen haben wir bisher noch nicht erwirken können.
Aber mal ehrlich: das Einstellungsverfahren noch weiter hinaus zu verzögern, ist nicht wirklich effektiv, oder? Im Grunde können wir gegen die Einstellung nicht wirklich Argumente anführen?
Erstellt am 10.09.2008 um 10:22 Uhr von packer
genau!
und ein AG wird sich seltenst auf eine freiwille BV zur Teilnahme des BR an bewerbungsgesprächen einlassen...