Uns ist die beabsichtigte befristete Einstellung einer Bewerberin mitgeteilt worden.
Die Unterlagen der Mitbewerber sind uns ordnungsgemäß vorgelegt worden.

Nun ergibt sich das Problem: außer einem Lebenslauf und einem HS-Zeugnis liegen der Bewerbungsmappe der potentiellen neuen MA keine weiteren Zeugnisse über ihre beruflichen Fähigkeiten vor. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass sie seit drei Jahren nicht mehr berufstätig war. Zwar hat sie in ihrer Bewerbung mitgeteilt, dass sie das Zeugnis des letzten AG noch nachreichen werde, dies ist bis heute aber nicht erfolgt.
Wir haben die Zustimmung bereits eine Woche hinausgezögert, wegen fehlender Unterlagen - aber so richtig gibt der § 99 BetrVg das ja eigentlich nicht her.

Der AG hat eine schriftliche Einschätzung der Fähigkeiten der Bewerberin abgegeben. Zusätzlich haben wir das Gefühl, dass hier "Vetternwirtschaft" besteht.

Die Bewerbungsunterlagen der Mitbewerber sind lückenlos - und u.E. sind die Mitbewerber aufgrund der vorgelegten Zeugnisse besser qualifiziert (ich weiß, das geht uns nichts an :-) )

Gibt es eigentlich irgendwo irgendwelche Richtlinien über Mindestanforderungen an Bewerbungsunterlagen? Also irgendeine Richtlinie für Bewerber und AG bezüglich eines Standards von Bewerbungen?

Gruß, godesia