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Mitsprache bei Einstellungen - Standards für Bewerbungsunterlagen?

G
godesia
Jan 2018 bearbeitet

Uns ist die beabsichtigte befristete Einstellung einer Bewerberin mitgeteilt worden. Die Unterlagen der Mitbewerber sind uns ordnungsgemäß vorgelegt worden.

Nun ergibt sich das Problem: außer einem Lebenslauf und einem HS-Zeugnis liegen der Bewerbungsmappe der potentiellen neuen MA keine weiteren Zeugnisse über ihre beruflichen Fähigkeiten vor. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass sie seit drei Jahren nicht mehr berufstätig war. Zwar hat sie in ihrer Bewerbung mitgeteilt, dass sie das Zeugnis des letzten AG noch nachreichen werde, dies ist bis heute aber nicht erfolgt. Wir haben die Zustimmung bereits eine Woche hinausgezögert, wegen fehlender Unterlagen - aber so richtig gibt der § 99 BetrVg das ja eigentlich nicht her.

Der AG hat eine schriftliche Einschätzung der Fähigkeiten der Bewerberin abgegeben. Zusätzlich haben wir das Gefühl, dass hier "Vetternwirtschaft" besteht.

Die Bewerbungsunterlagen der Mitbewerber sind lückenlos - und u.E. sind die Mitbewerber aufgrund der vorgelegten Zeugnisse besser qualifiziert (ich weiß, das geht uns nichts an :-) )

Gibt es eigentlich irgendwo irgendwelche Richtlinien über Mindestanforderungen an Bewerbungsunterlagen? Also irgendeine Richtlinie für Bewerber und AG bezüglich eines Standards von Bewerbungen?

Gruß, godesia

4.50706

Community-Antworten (6)

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DonJohnson

09.09.2008 um 19:53 Uhr

Moment bitte - langsam mit den jungen Pferden! Der 99er gibt nichts her? Hääää???? Hat eine innerbetriebliche Stellenausschreibung stattgefunden oder habt ihr dieses Recht überhaupt schon eingefordert? Fragen über Fragen...

Eine Qualifikation könnt ihr nicht anführen - die gibt der 99er nciht her - andere von mir eben angesprochen Dinge schon. Auch wie Bewerbungsunterlagen auszusehen haben ist dem Bewerber selber überlassen - umso besser desto besser - wenn er nciht will, ist das ja seine Sache... Weißt du was ich meine?

Aber dennoch gibt der 99er ne Menge her - ist nach dem 87 unser "bester" lach!

Wie schon gesagt - dein zweiter Satz ist schon wichtig: "Die Unterlagen der Mitbewerber sind uns ordnungsgemäß vorgelegt worden." Aller Mitarbeiter? Vollständig? Oder Hat der AG eine Vorauswahl getroffen?

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godesia

09.09.2008 um 20:01 Uhr

Klar, mit der Stellenausschreibung war alles in Ordnung. Und auch mit dem ordnungsgemäßen Vorlegen der Bewerbungsunterlagen ist das bei uns kein Problem.

Wir sind halt nur der Meinung, dass - im Sinne der Gleichstellung oder Gerechtigkeit gegenüber den Mitbewerbern - auch die Bewerbungsunterlagen der in ausgewählten Bewerberin "vollständig" sein sollten und das angekündigte Zeugnis vor Zustimmung durch den BR vorliegen sollte.

Bisschen schwach, unsere Argumente, oder?

D
DonJohnson

09.09.2008 um 20:28 Uhr

Also eigentlich meint der 99er, dass ihr alles bekommen müßt, was auch der AG bekommt. Der darf also nichts zurückhalten.

Was haltet ihr davon, eine BV diesbezüglich zu erwirken? Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb und somit mit dem 87er erzwingbar - da könnt ihr dann sowas regeln - wie gesagt, Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen bedeutet alles was der Bewerber dem AG zur Verfügung gestellt hat - sei es auch mündlich!!!

D
DonJohnson

09.09.2008 um 20:29 Uhr

Noch sind alle Bewerber nciht in euerm Bereich, also habt ihr was die Gleichstellung oder Gleichbehandlung da keinen Einfluss - sorry

G
godesia

09.09.2008 um 23:52 Uhr

Zitat von don johnson ... wie gesagt, Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen bedeutet alles was der Bewerber dem AG zur Verfügung gestellt hat - sei es auch mündlich!!! .... (sry, weiß nicht, wie man hier zitiert)

Das wäre noch eine Idee: wir erbitten eine schriftliche Zusammenfassung des Bewerbungsgespräches - eine Begründung, weswegen es zu der Auswahl gerade dieser Bewerberin gekommen ist, haben wir schon erhalten. Und eine Betriebsvereinbarung über die Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen haben wir bisher noch nicht erwirken können.

Aber mal ehrlich: das Einstellungsverfahren noch weiter hinaus zu verzögern, ist nicht wirklich effektiv, oder? Im Grunde können wir gegen die Einstellung nicht wirklich Argumente anführen?

P
packer

10.09.2008 um 12:22 Uhr

genau!

und ein AG wird sich seltenst auf eine freiwille BV zur Teilnahme des BR an bewerbungsgesprächen einlassen...

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