ich habe am mi kurz vor feierabend eine anhörung zu einer einstellung bekommen.

hier ist der folgender sachverhalt vermerkt :

einstellungszeit, name, wohnort, geboren am und in, familienstand,, und der beabsichtigte arbeitspplatz, eingruppierung, sowie eine begründung.

bewerbungsunterlagen kann ich einsehen.

heute habe ich der personalabteilung einen brief geschrieben, das wir noch infos benötigen :

gab es mehrere bewerber ? zudem fehlt mir die qualifikation des bewerbers und der ausgeübte beruf.

außerdem habe ich darauf verwiesen, das wir um eine einstellung beurteieln zu können die bewerbungsunterlagen benötigen...

habe dies nur gemacht damit sich die wochenfrist verlängert, weil wir jetzt urlaub haben und wir die anhörung ins neue jahr schieben wollten.

meine frage : da wir uns bewerbungsunterlagen zwar einsehen können, jedoch nicht bekamen, haben wir evtl. probleme die wochenfrist verlängern zu lassen ? den eigentlich waren ja die unterlagen unvollständig und die wochenfrist beginnt erst wenn wir alle gewünschten infos hat oder ?
oder kommt der ag damit durch weil wir uns die unterlagen ja ansehen können ???