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Trickserei bei der Fristverlängerung (Anhörung zu einer Einstellung) möglich ?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

ich habe am mi kurz vor feierabend eine anhörung zu einer einstellung bekommen.

hier ist der folgender sachverhalt vermerkt :

einstellungszeit, name, wohnort, geboren am und in, familienstand,, und der beabsichtigte arbeitspplatz, eingruppierung, sowie eine begründung.

bewerbungsunterlagen kann ich einsehen.

heute habe ich der personalabteilung einen brief geschrieben, das wir noch infos benötigen :

gab es mehrere bewerber ? zudem fehlt mir die qualifikation des bewerbers und der ausgeübte beruf.

außerdem habe ich darauf verwiesen, das wir um eine einstellung beurteieln zu können die bewerbungsunterlagen benötigen...

habe dies nur gemacht damit sich die wochenfrist verlängert, weil wir jetzt urlaub haben und wir die anhörung ins neue jahr schieben wollten.

meine frage : da wir uns bewerbungsunterlagen zwar einsehen können, jedoch nicht bekamen, haben wir evtl. probleme die wochenfrist verlängern zu lassen ? den eigentlich waren ja die unterlagen unvollständig und die wochenfrist beginnt erst wenn wir alle gewünschten infos hat oder ? oder kommt der ag damit durch weil wir uns die unterlagen ja ansehen können ???

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

21.12.2007 um 17:38 Uhr

@yaq1 Ich sehe noch nicht, dass Ihr damit eine Fristverlängerung herausgeholt habt... ...da Ihr mit keinem Satz erwähntet, dass Ihr die Anhörungsfrist für nicht gestartet seht!

Y
yaq1

21.12.2007 um 17:42 Uhr

habe erwähnt das die frist erst mit der aushändigung der unterlagen beginnt! und jetzt ?

K
Kölner

21.12.2007 um 17:51 Uhr

@yaq1 Würdest Du Dich als AG darauf einlassen? Wenn Eure PA sich darauf einlässt - gut! Wenn nicht, dann nicht... ...ein Verfahren vor einem ArbGer. würde ich deswegen nicht anstrengen.

Y
yaq1

21.12.2007 um 18:09 Uhr

Schon, aber laut BetrVG muß eine Unterrichtung vollständig sein. Und in diesem Fall ist sie es doch nicht, oder ? Kann mich ja jetzt täuschen aber ...

K
Kölner

21.12.2007 um 18:19 Uhr

@yaq1 Aber... ...die anderen/restlichen Bewerbungsunterlagen erst dann einsehen zu wollen, wenn das Einstellungsbegehren des AG kungetan wird, ist etwas spät! Ausserdem verschiebt das (m.E.) die Frist auch nicht!

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