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Bewerbungsunterlagen

VB
Vic Brom
Okt 2023 bearbeitet

Hallo in die Runde! Ich habe eine Frage zu den Bewerbungsunterlagen. Der AG soll dem BR eigentlich alle Bewerbungen und alle Bewerbungsunterlagen vorlegen.

Der AG argumentiert damit, dass Bewerbungen, die irrelevant seien, weil Qualifikationen fehlten oder es sich um sog. "Zwangsbewerbungen" handele, die nur dem Zweck dienten eine Bewerbung nachzuweisen und eine Absage vorlegen zu können gar nicht erst bis zum BR müssten.

Zudem hat sich in den letzten Jahren die Praxis herauskristallisiert, dass der AG dem BR gerade mal einen Lebenslauf vorlegt, da Bewerber oftmals gar nicht selbst aktiv suchten, sondern über Headhunter oder Portale gefunden würden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der AG sich keine Zeugnisse zeigen lässt.

Einerseits ist der BR daran interessiert die aufgrund von Fachkräftemangel schwach besetzten Bereiche neu zu besetzen, andererseits entsteht hier der Eindruck, der BR würde bewusst aus dem Prozess herausgehalten, um 1. den Einfluss zu minimieren und 2. die BR-Mitglieder nicht von ihrer Haupttätigkeit fernzuhalten, indem sie ihre BR-Arbeit machen.

Frage also: Was muss der AG vorlegen? Alle (auch irrelevanten Bewerbungen)? Unterlagen aus dem Recruitingprozess (Der Headhunter wird ja auch nicht nur einen Namen hergeben)? Wo sind hier die Mindestanforderungen? Welche Handhabe haben wir, Unterlagen nachzufordern, ohne den Einstellungsprozess zu verzögern (Was wir ja wegen unvollständiger Anhörung könnten, aber nicht wollen, weil das ja auch zulasten der unterbesetzten Abteilungen geht)?

hat jemand von Euch diesen Konflikt mal gehabt?

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Community-Antworten (4)

K
Kehler

19.10.2023 um 12:18 Uhr

Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat bezieht sich nicht nur auf die Person des Bewerbers, der eingestellt werden soll, sondern auch auf all die Bewerber, die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen (2015) Entscheidung bestätigt.

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/betriebsraete/arbeitgeber-muss-betriebsrat-alle-bewerbungsunterlagen-vorlegen/

J
jutti1965

19.10.2023 um 12:29 Uhr

Bei den Bewerbern könnte ja auch ein Schwerbehinderter dabei sein, wie prüft denn eure SBV das? Wenn nur einzelne Bewerbungsunterlagen zum BR/SBV kommen könnt ihr das ja gar nicht prüfen?!

M
Moreno

19.10.2023 um 12:31 Uhr

Der AG soll dem BR eigentlich alle Bewerbungen...Vic Brom

Du wirst das Wort eigentlich nicht im Gesetzestext finden!

G
Galaxy

19.10.2023 um 13:59 Uhr

@Vic Brom es stellt sich ja auch die Frage, wieviel Zeit als BR ihr aufwenden wollt um alle Unterlagen zu sichten, zu prüfen etc., es hängt ja auch davon ab wie groß euer Unternehmen ist und wie "gut der Draht" zur Personalabteilung ist. Wir haben uns mit der PA geeinigt das alle Bewerbungsunterlagen, die die Qualifikation nicht erfüllen, nicht vorgelegt werden. desweiteren nimmt einer der freigestellten BRM an Bewerbungsgesprächen teil und wir haben Leserechte auf Onlinebewerbungen. Das alles ist sehr praktikabel und transparent für unser Unternehmen.

Gruß Galaxy

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