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Urlaub nicht gewährt

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Acertom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma ( 160 MA ) hab ich das Problem das man einem MA schon mehrmals den Urlaub gestrichen hat . Er war auch schon öfter auf Montage ( 4 wochen Ausland ) . Anderen MA die auch an seinem Projekt arbeieten hat man den Urlaub gewährt . Er war dann an Weihnachten z.b. der einzige an dem Projekt. GIbt es dazu eine rechtliche Aussage ob der Betrieb ihm den Urlaub gewähren muß ? es sind auch noch 22 Tage Urlaub aus dem letzten Jahr übrig.

Danke

1.04604

Community-Antworten (4)

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paula

19.01.2012 um 17:43 Uhr

ein Blick ins BUrlG sollte helfen....

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Petrus

19.01.2012 um 17:58 Uhr

Und der BR sollte nach 87.1.5 langsam in die Socken kommen...

Und nur mal so für euren Chef zum Nachdenken: So unabkömmlich der Kollege auch zu sein scheint - wenn der ernsthaft erkrankt, weil er sich nie erholen konnte, muss der Laden auch weiterlaufen... Bei einem unserer Kunden hat der Arzt einen bis dato unabkömmlichen Workoholic in der Projektleitung nach einem Kreislaufkollaps für 4,5 Monate vollständig aus dem Verkehr gezogen und danach durfte er nach Hamburger Modell ein Vierteljahr nur 50% ...

K
kunzundhinz

19.01.2012 um 18:20 Uhr

acertom

eine solche Frage von einem BR kann einen sehr betroffen machen, da es ja hier eine ganz klare und einfach nachlesbare Rechts/Gesetzeslage und BAG Rechtsprechung gibt!

G
gironimo

19.01.2012 um 18:34 Uhr

Wie hier schon erwähnt wurde - der Urlaub MUSS gewährt werden (BUrlG). Der BR hat Mitbestimmung bishin zum strittigen Einzelfall (§ 87 BetrVG). Erinnert sei auch an die allgemeine Aufgabe des BR aus dem § 80 BetrVG

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