GL ordnet Kernarbeitszeiten an ohne Zustimmung vom BR
Wie geht ihr vor, wenn die GL einen Aushang macht der Zustimmungspflichtig ist, der aber vom BR nicht zugestimmt wurde? Im aktuellen Fall möchte die GL neue Kernarbeitszeiten haben. Sie hat dem BR einen Aushang vorgelegt, welcher die neuen Arbeitszeiten beschreibt. Die geforderten Zeiten wurden vom Gremium abgeleht und statt dessen wurde der GL ein Gegenvorschlag unterbreitet. Die (neue) GL möchte aber mit dem BR nicht verhandeln und hat angekündigt die neuen Kernarbeitszeiten genau so auszuhängen. Dürfen wir den Aushang der GL einfach so entfernen? Darf der BR die MA dazu auffordern den Aushang zu ignorieren? Müssen sich die Mitarbeiter an die neuen Zeiten halten, obwohl es keine gültige BV gibt? Wie geht ihr in so einem Fall vor?
Community-Antworten (3)
17.01.2012 um 07:52 Uhr
BetrVG § 87 Absatz 2 ( Einigungsstelle)
Gruß
Zardoz
17.01.2012 um 08:40 Uhr
" Dürfen wir den Aushang der GL einfach so entfernen?" Entfernen dürft ihr gar nichts!
"Darf der BR die MA dazu auffordern den Aushang zu ignorieren?" Auch das steht euch nicht zu!
Unterlassungsantrag beim ArbGer einreichen bis Einigungsstelle entschieden hat.
17.01.2012 um 10:48 Uhr
Der effektivste Weg scheint mir hier tatsächlich der Weg über das Arbeitsgericht (Unterlassungsanspruch). Das hat auch einen Lerneffekt, da ja die GL sicherlich nicht nur wegen dieser Sache nicht mit Euch sprechen will (Zitat eines Richters am AG Frankfurt:"Das BetrVG nimmt keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten des Arbeitgebers").
Ich würde als BR auch nicht die E-Stelle anrufen. Ihr habt ja einen Gegenvorschlag gemacht - möge der Arbeitgeber verhandeln oder seinerseit die E-Stelle anrufen.
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