Wir haben Vertrauensarbeitszeit. Im BV steht, dass wenn man in den Kernarbeitszeiten nicht am Arbeitsplatz ist, muss man es im Outlook-Kalender schreiben. Erreichbar muss man in den Kernarbeitszeiten sein.

Wir haben auch Telearbeit. Im BV vom 2004 steht dass der Telearbeitsplatz zu Hause ist und ein Tag pro Woche betragen darf.

Ein Mitarbeiter hat eine Zeitlang im ICE-Zug (jede Richtung 1 Stunden 45 Minuten = 3,5 Stunden) . Er ist während der Zugfahr erreichbar per Handy und hat sein Telefon umgestellt. Zusätzlich hatte er auch einen Tag Telearbeit.

Sein Chef hat ihm nun verboten diese Zeit im Zug als Arbeitszeit aufzuschreiben. Der Chef hat ihm gesagt, dass er nur den 1 Tag Telearbeit hat und alles was darüber hinaus ist, darf nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben werden. Diese würde auch bedeuten, dass Arbeits-Anrufe auf dem Heimweg nicht als Arbeitszeit gilt.

Der Mitarbeiter muss dann 32 Stunden im Büro präsent sein und die 8 Stunden auf einem Tag an sein Telearbeitsplatz zu hause.

Kann der Chef dies verlangen, wenn die Mitarbeiter Vertrauensarbeitszeit hat?

TVÖD gilt.