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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeit in der "Arbeitsweg"-Zeit darf nicht als Arbeitszeit aufgeschreiben werden

A
Anehmer
Feb 2018 bearbeitet

Wir haben Vertrauensarbeitszeit. Im BV steht, dass wenn man in den Kernarbeitszeiten nicht am Arbeitsplatz ist, muss man es im Outlook-Kalender schreiben. Erreichbar muss man in den Kernarbeitszeiten sein.

Wir haben auch Telearbeit. Im BV vom 2004 steht dass der Telearbeitsplatz zu Hause ist und ein Tag pro Woche betragen darf.

Ein Mitarbeiter hat eine Zeitlang im ICE-Zug (jede Richtung 1 Stunden 45 Minuten = 3,5 Stunden) . Er ist während der Zugfahr erreichbar per Handy und hat sein Telefon umgestellt. Zusätzlich hatte er auch einen Tag Telearbeit.

Sein Chef hat ihm nun verboten diese Zeit im Zug als Arbeitszeit aufzuschreiben. Der Chef hat ihm gesagt, dass er nur den 1 Tag Telearbeit hat und alles was darüber hinaus ist, darf nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben werden. Diese würde auch bedeuten, dass Arbeits-Anrufe auf dem Heimweg nicht als Arbeitszeit gilt.

Der Mitarbeiter muss dann 32 Stunden im Büro präsent sein und die 8 Stunden auf einem Tag an sein Telearbeitsplatz zu hause.

Kann der Chef dies verlangen, wenn die Mitarbeiter Vertrauensarbeitszeit hat?

TVÖD gilt.

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

13.02.2018 um 17:32 Uhr

  1. Wählt einen anderen BR, der eine BV mit Zeiterfassung aushandelt.

"Vertrauens"-Arbeitszeit heißt ja nur, dass auf die Zeiterfasung verzichtet wird. Die Regeln , die zur Arbeitszeit bestehen, unterliegt der Mitbestimmung.

P
paula

13.02.2018 um 19:29 Uhr

ich würde als AG dem Kollegen die Zeit im Zug auch nicht als Arbeitszeit anrechnen wollen. Er ist erreichbar, aber was macht er denn bitte ansonsten?

Am Ende ist es eine Frage was ihr genau vereinbart habt. Das weiß hier aber niemand

A
Anehmer

14.02.2018 um 13:11 Uhr

@paula man muß online sein. Das erkennt man vom Telefonsystem, dass jemand eingeloggt ist. Die Aufgaben zu erledigen erfolgt auf Computer (Emails, Projektarbeit, etc)

Wenn ein AN anwesend im Büro ist, kann man nicht erkennen ob er tatsächlich auch "arbeitet". Wo liegt dann der Unterscheid zwischen "mobil" zu arbeiten und anwesend im Büro.

Heute erlaube es einige Unternehmen. Es heißt mobil arbeiten und nicht mehr Telearbeit.

P
paula

15.02.2018 um 00:15 Uhr

wenn er mal arbeitet im Zug und nicht nur wartet, dass das Telefon bimmelt. In deinem ersten Post war von tatsächlich arbeiten erst mal keine Rede.

Bei uns ist das Arbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln strengsten untersagt: Datenschutz und Schutz von Betriebsgeheimnissen. Und das unterschreibe ich auch sofort. Eigene Erlebnisse im Zug lassen mich an der Seriosität mancher Unternehmen zweifeln...

A
Anehmer

15.02.2018 um 17:07 Uhr

@Paula es ist ein großes IT-Unternehmen in Deutschland, das dies erlaubt. Mit VPN ist das Problem gelöst. Übrigens geht diesen Fall um eine IT-Person

P
Pjöööng

15.02.2018 um 17:18 Uhr

Ich denke dass Paula weniger an einen Sniffer im WLAN-dachte als vielmehr das hörbare Telefonat und die einsehbaren Unterlagen. Da hilft auch kein VPN.

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