habe eine Frage zum Thema Dienstgang. Wir haben eine BV abgeschlossen zum Thema Arbeitszeit. In der steht: "Beim verlassen des Betriebsgeländes muß auf jeden Fall eine Gehen-Buchung erfolgen."
Wie verhält sich das nun bei einem Dienstgang? Muß dort auch ausgestempelöt werden?
Hat hier jemand etwas konkretes oder wo kann man das nachlesen?
Hab bein Googeln nichts gescheites gefunden.
Danke
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Arbeitszeitrecht
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