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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstempeln bei Dienstgang?

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Messknecht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe eine Frage zum Thema Dienstgang. Wir haben eine BV abgeschlossen zum Thema Arbeitszeit. In der steht: "Beim verlassen des Betriebsgeländes muß auf jeden Fall eine Gehen-Buchung erfolgen." Wie verhält sich das nun bei einem Dienstgang? Muß dort auch ausgestempelöt werden? Hat hier jemand etwas konkretes oder wo kann man das nachlesen? Hab bein Googeln nichts gescheites gefunden.

Danke

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Community-Antworten (2)

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Mamoke

13.01.2012 um 10:15 Uhr

"Beim verlassen des betriebsgeländes muß auf jeden Fall eine Gehen-Buchung erfolgen." Diesr Satz ist sehr unglücklich formuliert. Der "Botengang" ist Arbeitszeit. Und dafür muss man ab und an das Betriebsgelände verlassen. Ich würde euch vorschlagen die BV zu ändern bzw zu ergänzen. Wir hatten etwas vergleichbares und haben eine BV ergänzt. Die Geschäftsführung sollte dem, in eurem Fall, positiv gegenüber stehen (davon gehe ich jetzt mal aus).

G
gironimo

13.01.2012 um 10:21 Uhr

Die Formulierung ist so, dass man auch Dienstgänge stempeln muss. Dafür muss es dann eine Nacherfassung geben (entsprechendes Formular?).

Auch ich finde diese Regelung (die es früher auch bei uns gab) für etwas unglücklich. Moderne Zeiterfassungssysteme können auch zwischen Dienstgang gehen und kommen und einfach nur gehen unterscheiden. Letztendlich kommt man an einer Nacherfassung nicht vorbei, wenn jemand wegen Dienstreisen nicht stechen kann.

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