Zeitkontrolle für Betriebsratarbeit
Hallo, unser AG hat den BR darüber informiert, dass wir uns für Betriebsratarbeit an der Zeiterfassung zum Dienstgang abzumelden und bei Beendigung vom Dienstgang wieder zurück zumelden haben. Die Zeit wird aber weiterhin normal bezahlt und dient "nur der Vereinfachung der Verwaltung". Wir denken aber, das der AG nur die Zeiten kontrollieren will und uns anschließend noch eine Rechnung aufmacht, was wir den Betrieb für unmengen an Geld kosten. Der AG versucht uns jungem BR das Leben so schwer wie möglich zu machen. Ist das rechtens? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (10)
25.06.2009 um 23:17 Uhr
@Carmelita, wenn ihr euch beim direkten Vorgesetzten An- und Abmeldet, habt ihr eure Schuldigkeit getan.
25.06.2009 um 23:42 Uhr
Das denken wir auch und wir informieren unsere direkten Vorgesetzten auch rechzeitig, so das diese auch für Ersatz an den Maschinen sorgen können.
25.06.2009 um 23:47 Uhr
@all
Sorry, aber der AG kann dieses verlangen! :-(
Besteht im Betrieb eine Pflicht zur Zeiterfassung bei Betreten und Verlassen des Betriebs (sog. Stempelpflicht), gilt diese für BR-Mitglieder, wenn sie BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebes ausüben (LAG Berlin 9. 1. 84, DB 84, 2098; ArbG Berlin 9. 8. 83, DB 83, 2476; ErfK-Eisemann, Rn. 6; GK-Weber, Rn. 50; SWS, Rn. 11g; Fitting, Rn. 55).
25.06.2009 um 23:55 Uhr
@erwin, von ausserhalb des Betriebs, ist bei Carmelita, nicht erkennbar.
25.06.2009 um 23:59 Uhr
@all
selbstverständlich darf der AG diese so gewonnen Daten aber nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Wenn er diese Daten also nutzt um z.B. zu erechen was kostet der BR, könnt ihr ihm "auf die Finger hauen".
PS: Ein BR kann einem AG das Leben sehr schwer machen. Also redet mit dem BR, wird er dann nicht einsichtig, schaut genau hin und prüft was der AG macht. Eine gute Möglichkeit ds genauen hinsehen gibt es beim Thema "Arbeitszeit/ Mehrarbeit un ArbZG" Hier kann es dann auch für den AG schnell sehr sehr unangenehm werden.
26.06.2009 um 00:02 Uhr
@ridgeback
Zeiterfassungssysteme werden eigentlich nur zur Erfassung des Betretens oder Verlassens des Betriebsgelände genutzt. Daher mein Hinweis. Sollten im Betrieb aber auch andere Zeiten elektr. erfasst werden, würde dieses auch für die BR-Zeiten gelten.
26.06.2009 um 02:14 Uhr
@ erwin Zeiterfassungssysteme sind nicht dazu da um das betreten oder verlassen des Betriebsgeländes fest zu halten. Dafür gibt es spezielle Zutrittserfasungssysteme, bei dem ein cleverer BR in einer BV festlegt das nach dem durchlaufen die Daten von dem nachfolgendem Benutzer überschrieben werden.
26.06.2009 um 11:27 Uhr
@Carmelita: Heißt "junger BR", dass es in eurem Betrieb einen BR noch nicht lange gibt? Und die Zeiterfassung schon vor Bestehen eines BR geschaffen wurde? Und Euer ArbGeb will jetzt die Regeln zur Anwendung dieses Systems ändern?
Gut. Eigentor des ArbGeb: Ihr seid in der Mitbestimmung nach §87(1) Nr.6 BetrVG und natürlich werdet ihr das Begehren des ArbGeb dahingehend interpretieren, dass er mit Euch eine Betriebsvereinbarung über dieses Zeiterfassungssystems abschließen möchte. Dann schließt eine - aber eine, in der die Interessen der ArbN umfassend berücksichtigt werden...
26.06.2009 um 14:50 Uhr
Mein AG versucht uns auch andauerend klar zu machen das wir zu teuer sind und was wir doch an stunden verbrauchen wegen BR, GBR, KBR, EBR, WA usw. aber das ist uns auch egal, wenn man mit so "unfähigen leuten zusammen arbeiten muss,d ann muss man viel BR machen" ;) (ironie)
die Henkel AG ist mal hingegangen und hat dem BR eine Kostenaufstellung gemacht was so ein BR alles kostet... naja ist jedem AG überlassen nur freunde mahct er sich dadurch nicht!
26.06.2009 um 23:39 Uhr
Also, erst einmal danke für die vielen Antworten und Hinweise. Wie ridgeback schon bemerkte, verlassen wir den Betrieb nicht. Wir gehen nur in unser Betriebsratbüro für unsere Sitzung. Uns ist nicht bekannt, das sich andere Mitarbeiter für eine Betriebsinterne Sitzung auf diese weise abmelden müssen. Wir werden, wie Petrus schon bemerkte, als neuer Betriebsrat unser Recht auf Mitbestimmung bei der Änderung der Regeln für die Zeiterfassung geltend machen.
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