Erstellt am 25.06.2009 um 21:17 Uhr von ridgeback
@Carmelita,
wenn ihr euch beim direkten Vorgesetzten An- und Abmeldet, habt ihr eure Schuldigkeit getan.
Erstellt am 25.06.2009 um 21:42 Uhr von Carmelita
Das denken wir auch und wir informieren unsere direkten Vorgesetzten auch rechzeitig, so das diese auch für Ersatz an den Maschinen sorgen können.
Erstellt am 25.06.2009 um 21:47 Uhr von erwin
@all
Sorry, aber der AG kann dieses verlangen! :-(
Besteht im Betrieb eine Pflicht zur Zeiterfassung bei Betreten und Verlassen des Betriebs (sog. Stempelpflicht), gilt diese für BR-Mitglieder, wenn sie BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebes ausüben (LAG Berlin 9. 1. 84, DB 84, 2098; ArbG Berlin 9. 8. 83, DB 83, 2476; ErfK-Eisemann, Rn. 6; GK-Weber, Rn. 50; SWS, Rn. 11g; Fitting, Rn. 55).
Erstellt am 25.06.2009 um 21:55 Uhr von ridgeback
@erwin,
von ausserhalb des Betriebs, ist bei Carmelita, nicht erkennbar.
Erstellt am 25.06.2009 um 21:59 Uhr von erwin
@all
selbstverständlich darf der AG diese so gewonnen Daten aber nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Wenn er diese Daten also nutzt um z.B. zu erechen was kostet der BR, könnt ihr ihm "auf die Finger hauen".
PS: Ein BR kann einem AG das Leben sehr schwer machen. Also redet mit dem BR, wird er dann nicht einsichtig, schaut genau hin und prüft was der AG macht. Eine gute Möglichkeit ds genauen hinsehen gibt es beim Thema "Arbeitszeit/ Mehrarbeit un ArbZG" Hier kann es dann auch für den AG schnell sehr sehr unangenehm werden.
Erstellt am 25.06.2009 um 22:02 Uhr von erwin
@ridgeback
Zeiterfassungssysteme werden eigentlich nur zur Erfassung des Betretens oder Verlassens des Betriebsgelände genutzt. Daher mein Hinweis. Sollten im Betrieb aber auch andere Zeiten elektr. erfasst werden, würde dieses auch für die BR-Zeiten gelten.
Erstellt am 26.06.2009 um 00:14 Uhr von rainerw
@ erwin
Zeiterfassungssysteme sind nicht dazu da um das betreten oder verlassen des Betriebsgeländes fest zu halten. Dafür gibt es spezielle Zutrittserfasungssysteme, bei dem ein cleverer BR in einer BV festlegt das nach dem durchlaufen die Daten von dem nachfolgendem Benutzer überschrieben werden.
Erstellt am 26.06.2009 um 09:27 Uhr von Petrus
@Carmelita:
Heißt "junger BR", dass es in eurem Betrieb einen BR noch nicht lange gibt? Und die Zeiterfassung schon vor Bestehen eines BR geschaffen wurde?
Und Euer ArbGeb will jetzt die Regeln zur Anwendung dieses Systems ändern?
Gut. Eigentor des ArbGeb: Ihr seid in der Mitbestimmung nach §87(1) Nr.6 BetrVG und natürlich werdet ihr das Begehren des ArbGeb dahingehend interpretieren, dass er mit Euch eine Betriebsvereinbarung über dieses Zeiterfassungssystems abschließen möchte. Dann schließt eine - aber eine, in der die Interessen der ArbN umfassend berücksichtigt werden...
Erstellt am 26.06.2009 um 12:50 Uhr von Haihappen
Mein AG versucht uns auch andauerend klar zu machen das wir zu teuer sind und was wir doch an stunden verbrauchen wegen BR, GBR, KBR, EBR, WA usw. aber das ist uns auch egal, wenn man mit so "unfähigen leuten zusammen arbeiten muss,d ann muss man viel BR machen" ;) (ironie)
die Henkel AG ist mal hingegangen und hat dem BR eine Kostenaufstellung gemacht was so ein BR alles kostet... naja ist jedem AG überlassen nur freunde mahct er sich dadurch nicht!
Erstellt am 26.06.2009 um 21:39 Uhr von Carmelita
Also, erst einmal danke für die vielen Antworten und Hinweise. Wie ridgeback schon bemerkte, verlassen wir den Betrieb nicht. Wir gehen nur in unser Betriebsratbüro für unsere Sitzung. Uns ist nicht bekannt, das sich andere Mitarbeiter für eine Betriebsinterne Sitzung auf diese weise abmelden müssen. Wir werden, wie Petrus schon bemerkte, als neuer Betriebsrat unser Recht auf Mitbestimmung bei der Änderung der Regeln für die Zeiterfassung geltend machen.