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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stempelchip

M
Mcnick
Sep 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen Ein Teil der Belegschaft müssen an und abstempeln, ein Teil der Kolleginnen und Kollegen im Angestellten Status haben bis heute nie gestempelt. Da die Kollegen die im Besitz eines Stempelchips bei raucherpausen an und abstempeln müssen und die angestellten nicht, finden die Kollegen das ungerecht. Können wir über eine BV verlangen das alle Kolleginnen und Kollegen an und abstempeln müssen. Ich bedanke mich schon mal für die Antworten im Voraus.

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Community-Antworten (3)

BL
Betriebsrat LM

06.09.2018 um 11:05 Uhr

Arbeitgeber dürfen aber natürlich in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern, z. B mit dem Betriebsrat oder durch eine Betriebsvereinbarung, den Umgang mit Raucherpausen, deren Vorgaben und einheitlichen Regelungen festlegen. Der Arbeitgeber behält damit aber auch immer die Möglichkeit, eine Raucherpause innerhalb eines Tages vollständig zu untersagen. Entsprechende Ansprüche zugunsten des Arbeitnehmers bestehen selbst bei jahrelanger Duldung des Rauchens am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber nicht.

K
kratzbürste

06.09.2018 um 11:26 Uhr

Natürlich kann und sollte der BR hier für Gleichbehandlung sorgen. Nicht nur während der Raucherpausen. Auch bei kommt und geht sollten alle gleich behandelt werden.

B
BRHamburg

06.09.2018 um 14:06 Uhr

Ich würde aber versuchen in die andere Richtung zu gehen. So das Kurzpausen ( Raucherpausen) überhaupt nicht gestempelt werden müssen.

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