Hallo liebe Forumsteilnehmer,

unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung unterschrieben, in der je nach vertraglicher Arbeitszeit gestaffelt eine pauschale Verpflichtung steht, soundsoviel Überstunden pro Jahr zu leisten, die auf ein separates Konto fliessen und eventuell im Jahr 2014 (bei bestimmten Umsätzen) ausgezahlt werden.
Also daß man bei Bedarf verpflichtet ist, Überstunden zu leisten, ist kein Thema. Aber bei uns ist in vielen Abteilungen eher viel zu wenig zu tun.
Außerdem denke ich, daß eine derartige Verpflichtung nicht vom Betriebsrat über eine BV geregelt werden darf, oder?

Bitte um viele Ratschläge.

Gruß