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Überstundenpauschale Gesamtbetrag soll über Prämien, Provision und Zielerreichung gesteuert werden - was tun als BR?

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Hetti
Jan 2021 bearbeitet

Hallo liebes Forum und liebe Mitstreiter, folgende Frage. Im Jahr 96 war unsere Fa. noch tarifgebunden IG-Metall. Unserem Außendienst wurden alle geleisteten Überstunden im Nachweis bezahlt. Dann im Mai 96 kam eine Änderung, dass alle Überstunden mit einer Pauschale in Höhe von €150,-- abgegolten sind und somit auch nicht mehr extra erfasst werden. Nun nicht mehr tarifgebunden soll diese Pauschale nicht mehr so bezahlt werden, sondern der Gesamtbetrag (ca.€100.000,--) soll über Prämien, Provision und Zielerreichung gesteuert werden. Ist das machbar, oder ist nach über 10 Jahren diese Pauschale ein Bestandteil des Gehalts und bedarf bei Umwandlung einer Änderungskündigung? Wer kann mir helfen? Da der BR hier mitbestimmungspflichtig ist, weiß ich nicht wie wir uns als BR verhalten sollen. PS. Kann der BR auch eine Betriebsversammlung im Außendienst o h n e AG veranstalten? Danke für Eure Hilfe.

5.21203

Community-Antworten (3)

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Lotte

02.07.2007 um 17:51 Uhr

Hetti, sind nicht zumindest alle Altverträge noch in der Nachwirkung des ehemaligen TV?

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Hetti

03.07.2007 um 09:21 Uhr

Hallo Lotte, leider ist diese Pauschale in keinem Vertrag aufgenommen wurden. Es gab lediglich ein Rundschreiben unserer GL in dem die Änderung mitgeteilt wurde. Aber hier wurde darauf hingewiesen, das man zukünftig "fix" mit diesem Betrag rechnen kann.

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Lotte

03.07.2007 um 09:42 Uhr

Hetti, wurde die Prämie immer mit den Hinweis gezahlt, dass es sich um eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung handelt? Wenn nicht, könnte eine betriebliche Übung entstanden sein. Das müsstet Ihr mit einem Rechtsanwalt klären. Als BR kommt Ihr aber dabei an die Grenze des Kollektivrechts, da m.E. jeder AN individuell auf Bezahlung der Prämie klagen müsste, wenn der AG sich weigert.

Vielleicht kann auch die GEW Auskunft geben, wenn Ihr einen pfiffigen GEW Sekretär habt.

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