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Wieviel Km Pauschale wenn man zum BR Seminar mit eigenem Auto hin fährt? Kein TV

C
cic55
Mrz 2025 bearbeitet

Ich lese immer wieder unterschiedliche Aussagen wegen der Km pauschale die man sich auszahlen lassen kann wenn man mit seinem eigenen Auto zu einem BR Seminar gereist ist. Es gibt kein Tarifvertrag oder sonst eine Betriebsvereinbarung bei uns.

Ich habe irgendwo gelesen das die Km Pauschale sich an die Pendlerpauschale anlehnt und diese auch dementsprechend vom AG bezahlt werden muss. Ist das so?

Wenn ja dann... Aktuell 2025 sollen die ersten 20km mit 30cent und jeder weitere km mit 38cent bezahlt werden. Oder wie kann eine Firma diese km pauschale selbst festlegen. Oder hat jemand sonst eine Antwort für mich die relevant wäre. Danke.

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Community-Antworten (21)

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Pickel

04.03.2025 um 17:34 Uhr

Die Frage geht in die falsche Richtung. Verlangt bzw. gestattet dein AG von dir, mit dem eigenen Auto zu fahren?

er verlangt: Auf welcher Grundlage (z.B. AV) und was steht dort zur Kompensation?

er gestattet: dann müsst ihr euch über eine Kompensation einig werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Fahrt mit dem eigenen PKW gegen Pauschale besteht nicht.

C
cic55

04.03.2025 um 18:38 Uhr

Es geht nicht um die Frage ob man darf sondern woher nehmen sich die Betriebe die Information für die km pauschale wenn man mit dem eigenen Auto fährt.

Die Firma sagt ja nicht nein zu den Fahrtkosten aber nur mit 30 Cent. Und für mich stellt sich die Frage? Können Die einfach irgendeine pauschale selber festlegen?

Auf Nachfrage sagte man mir das dieser Betrag an km pauschale sich die letzten Jahren nie aktualisiert wurde. Die mehrkostenpauschale oder die pauschale für die Unterkunft wird wohl immer jährlich aktualisiert.

Ich bin neu in der Firma aber es herrscht absolutes Chaos hier. Jeder macht was er will und es heißt nachher es ist so wie es ist.

R
RudiRadeberger

04.03.2025 um 19:06 Uhr

Um deine Frage kurz und Knapp zu beantworten:

Die Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent/Kilometer ist in §5 Bundesreisekostengesetz festgelegt.

C
cic55

04.03.2025 um 19:17 Uhr

Ich weiß nicht ob das so ganz richtig ist. Bin ja kein Beamter.

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.

C
cic55

04.03.2025 um 19:18 Uhr

Ich bin mir da nicht so sicher ob das richtig ist. Weil...

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.

P
Pickel

04.03.2025 um 22:58 Uhr

Und was hilft diese Aussage jetzt? Das Bundesreisekostengesetz ist hier überhaupt nicht einschlägig. In anderen Verträgen oder TV sind auch abweichende Regelungen vorhanden.

C
cic55

05.03.2025 um 00:09 Uhr

Und ausserdem soll das für Richter beamte unsw sein...

Das Bundesreisekostengesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamten und Richter des Bundes sowie Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamten und Richter.

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XYZ68

05.03.2025 um 08:38 Uhr

@Pickel

Na ja, cic55 fragt doch, woher diese 30 Cent/km kommen. Es gibt in seiner Firma keinen TV und auch keine BV, die irgendetwas dazu regelt, da bleibt das Gesetz. Alles was über die Zahlung des AG hinaus steuerlich möglich wäre, muss man dann über die Steuererklärung machen. Oder man fährt mit dem Firmen-PKW, mit der Bahn oder mit einem von der Firma gestellten Leihwagen.

K
Kehler

05.03.2025 um 09:23 Uhr

Der AG keine seine KM Pauschale selbst festlegen, er muss aber mindestens die gesetzliche Regelung bezahlen, er kann auch mehr bezahlen, dies ist aber dann zu versteuern.

R
rtjum

05.03.2025 um 11:33 Uhr

"er muss aber mindestens die gesetzliche Regelung bezahlen," Müssen muss er das nicht, wenn ein AG das nicht macht, dann der AN das über die Einkommenssteuereklärung geltend machen.

M
Moreno

05.03.2025 um 12:25 Uhr

Müssen muss er das nicht, Zitat Rtjum

Wie kommst Du darauf? Natürlich muss der AG die Reisekosten zu einem Betriebsratsseminar bezahlen!

OH
Olav HB

05.03.2025 um 12:49 Uhr

Der AG trägt selbstverständlich die Fahrtkosten zu eine Fortbildung, kann aber festlegen, dass man hierzu zumutbare Mittel des ÖPNV benutzt (Also Fahrkarte 2. Klasse mit Reservierung), oder das Fahrgemeinschaften gebildet werden. Verlangt der AG die Nutzung des ÖPNV und entscheidet das BRM mit dem privaten PKW zu fahren, während es eine zumutbare Verbindung mit dem ÖPNV gibt, müssen maximal die Kosten des ÖPNV übernommen werden. Gibt es kein zumutbare ÖPNV Verbindung (am Seminarort hält zweimal Täglich der Schulbus), muss der AG die Nutzung des privaten PKWs vergüten. In der Regel wird dazu die steuerliche Pauschale von € 0,30 pro km gerechnet, diese ist dann steuerfrei. Erfolgt eine höhere Vergütung ist der Differenzbetrag steuerpflichtig.

C
cic55

05.03.2025 um 13:20 Uhr

Woher nimmt ihr immer diese 30 Cent? Wenn das an die Pendlerpauschale angelehnt ist dann ist das seit 2024 so das die ersten 20km 30cent und danach die km 38cent so wie ich das nachforschen konnte.

R
rtjum

05.03.2025 um 13:43 Uhr

"Wie kommst Du darauf? " Weil ich das Wort Seminar wohl nicht gelesen habe.

Sorry, meine Antwort ist für ein Seminar natürlich falsch.

Als BR würde ich das Thema aber insgesamt mal mit dem AG durchsprechen und auf eine einheitliche Reisekostenrichtlinie drängen.

K
Kehler

05.03.2025 um 14:12 Uhr

Fahrtkostenerstattung für Dienstliche Zwecke hat eigentlich nichts mit der Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause zu tun.

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RudiRadeberger

05.03.2025 um 14:12 Uhr

Woher nimmt ihr immer diese 30 Cent?

Wir bedienen uns nach wie vor §5 Bundesreisekostengesetz. Offenbar hast du noch nicht reingeschaut.

"Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden."

Mit der Pendlerpauschale, also dem regelmäßigen Weg zur ersten Tätigkeitsstrecke hat eine Dienstreise wenig zu tun. Und ein Seminarbesuch ist Dienstreise.

R
RudiRadeberger

05.03.2025 um 14:12 Uhr

@Kehler das war ein Foto-Finish...

K
Kehler

05.03.2025 um 14:26 Uhr

@RudiRadeberger Ist das BRKG überhaupt für "uns" gedacht?

Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.

R
RudiRadeberger

05.03.2025 um 14:38 Uhr

Das ist korrekt. Für uns "Zivilisten" gilt das mit den 30 Cent auch.

https://factorialhr.de/blog/kilometerpauschale-2024/

C
cic55

05.03.2025 um 15:36 Uhr

Also heißt das Wegstreckenentschädigung. Ich denke jetzt haben wir die richtige Antwort. Danke an alle die geholfen haben.

C
cic55

05.03.2025 um 16:23 Uhr

Und was ist mit dem Gesetzt Reisekostengesetzt Nordrhein-Westfalen (LRKG Landesreisekostengesetzt) Paragraph 5 (Fn 2) LRKG Abs. 1

Wäre das nicht noch passender? Da steht nämlich 35cent der km in Abs. 1

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