Hallo zusammen,
folgende Situation: eine MA mit befristetem Arbeitsvertrag bis Ende Juli ist schwanger, Mutterschutz beginnt am 07.06.2012 also vor Ende der Befristung. Die Filiale in der sie arbeitet, hat im Juli, also nach Anfang des Mutterschutzes, 7 Tage geschlossen. Muss sie dann für diese Schließzeit, die ja nach Beginn ihres Mutterschutzes liegt, aber noch vor Vertragsende, ihren Urlaub nehmen?