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Frage bezüglich Mutterschutz !!!

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wurde heute von einer Mitarbeiterin angesprochen, die eine andere auf Grund von Mutterschutz vertritt. Sie fragte mich, wann die neugewordene Mutter das Unternehmen spätestens darüber informieren muss, dass sie ihre "geparkte" oder gleichwertige Stelle wieder antreten will. Ich habe jetzt im MuSchuG nachgeschaut aber nichts gefunden.

Kurz zu den Fakten:

  1. Mutterschutz läuft bis Ende September 2007
  2. Die Vertretung hat einen Vertrag bis einen Monat nach dem Mutterschutz zwecks Einarbeitung.

Ich hoffe, dass mit jemand helfen kann, weil ich wirklich überfragt bin und nichts darüber finden kann.

Mit freundlichen Grüße Vampire2707

2.23201

Community-Antworten (1)

D
DocPille

10.08.2006 um 16:39 Uhr

Mit dem Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf. Besonderer Erklärungen, Vorankündigungen oder Aufforderungen seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedarf es nicht. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit verringert, so gilt mit Ende der Elternzeit wieder automatisch die ursprüngliche Arbeitszeit.

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