ich wurde heute von einer Mitarbeiterin angesprochen, die eine andere auf Grund von Mutterschutz vertritt. Sie fragte mich, wann die neugewordene Mutter das Unternehmen spätestens darüber informieren muss, dass sie ihre "geparkte" oder gleichwertige Stelle wieder antreten will. Ich habe jetzt im MuSchuG nachgeschaut aber nichts gefunden.
Kurz zu den Fakten:
1) Mutterschutz läuft bis Ende September 2007
2) Die Vertretung hat einen Vertrag bis einen Monat nach dem Mutterschutz zwecks Einarbeitung.
Ich hoffe, dass mit jemand helfen kann, weil ich wirklich überfragt bin und nichts darüber finden kann.
Mit freundlichen Grüße
Vampire2707
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