Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wird und nicht zum Termin in Mutterschutz geht.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann sie weiterarbeiten, so lange sie willoder muß sie zum Termin in Mutterschutz gehen; wenn nicht, gibt es hier irgendetwas von uns (BR) zu beachten?

vielen Dank für die Unterstützung