Erstellt am 06.09.2011 um 12:07 Uhr von blackjack
@hornissse
die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung ist grundsätzlich verboten.
Die Schwangere kann sich jedoch jederzeit frei widerruflich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären und damit das Beschäftigungsverbot außer Kraft setzen (§ 3 Abs. 2 MuSchG).
Erstellt am 06.09.2011 um 13:43 Uhr von gironimo
ja - ist leider so. Es scheint mir immer öfter vorzukommen, dass Frauen ihre Schutzfristen vor und nach der Geburt freiwillig "unterbieten".
Erstellt am 06.09.2011 um 14:37 Uhr von Freibeuter
Ich hoffe mal, dass die Kollegin nicht von der Zeitarbeitsfirma unter Druck gesetzt wurde, so nach dem Motto "wir wollen dem Entleiher keinen Wechsel zumuten...".
Wenn es Ihre freie Entscheidung ist, dann kann ich als BR das nur akzeptieren und würde vielleicht noch darauf hinweisen, dass eine weiterarbeit während der Schutzfrist nicht immer problemlos ist und auch Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind bestehen können.
Und noch drauf hinweisen, dass sie jederzeit die Erklärung zur weiterarbeit widerrufen kann, falls es ihr doch nicht gut geht.