. . . unser BR ist mit unserem Arbeitgeber unterschiedlicher Auffassung zu folgendem Problem:
der Vater einer Kollegin ist am 26.12.2011 verwstorben. Die Kollegin war daraufhin bis zum 8. Januar arbeitsunfähig. Nun möchte sie die ihr nach TVöD, § 29 zustehenden 2 Freistellungsstage beanspruchen. Die Vorgesetzte möchte sie ihr nicht gewähren. Ich habe nun recherchiert, aber außer der schwammigen Formulierung, dass die Freistellung "zeitnah" erfolgen soll, nichts gefunden. Tja und nun ist die spannende Frage: was ist in diesem Fall zeitnah? Vielleicht kennt hier jemand eine passende Rechtsprechung dazu?