Hallo Zusammen! Es gibt doch Angehörige 1.Grades und 2. Grades. Die Anzahl der freizustellenden Tage ist demnach unterschiedlich im Todesfall.
Meine Fragen: Zählt die eigene Schwester zum 1. oder zum 2. Grad ?
Wieviel gesetzliche freie Tage erhalte ich im Todesfall der eigenen Schwester?
Leider ist der Fall bei einer Kollegin aufgetreten und der Betrieb will sie nicht zur Beerdigung freistellen, bzw. soll anschließend arbeiten gehen. Vielen Dank im voraus Conny