Erstellt am 10.01.2012 um 15:40 Uhr von zdophers
Der Gesetzgeber meint, dass der AG dem BR die Bewerbungsunterlagen des / der Bewerber vorzulegen hat. Im Fitting zum §99 Rn 181 ist dazu angemerkt, dass der BR die Aushändigung für höchstens eine Woche verlangen kann.