bewerbungsunterlagen
hallo was genau meint der gesetzgeber in §99betrvg mit "dem br die bewerbungsunterlagen vorlegen" ?
muss er sie für eine gewisse zt im br büro deponieren ?
thx
Community-Antworten (1)
10.01.2012 um 16:40 Uhr
Der Gesetzgeber meint, dass der AG dem BR die Bewerbungsunterlagen des / der Bewerber vorzulegen hat. Im Fitting zum §99 Rn 181 ist dazu angemerkt, dass der BR die Aushändigung für höchstens eine Woche verlangen kann.
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